
(...) Wir haben uns im Koalitionsvertrag bewusst dafür entschieden, die Vergütungserhöhung zügig und noch vor einer umfassenden Strukturreform der rechtlichen Betreuung vorzunehmen. Hinsichtlich der Frage, für welchen Zeitraum die konkrete Erhöhung vereinbart wird und die Länder nicht mit weiteren Erhöhungen rechnen müssen, kam aber Kritik vom Bundesrat. (...)