(...) Im Aktiengesetz ist klar geregelt, dass sich die Managervergütung an der Situation des Unternehmens und der Verantwortung des Managers orientieren muss, vereinzelte Fälle von Missmanagement und zu hohen Abfindungen wird es leider immer wieder geben, es gilt Augenmaß zu wahren. Dennoch dürfen wir nicht übersehen, dass Deutschland ein offener Wirtschaftsstandort ist, dies gilt auch für Unternehmen, die nur noch zu einem Teil dem Bund gehören. (...)
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