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Henryk Wichmann
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Frage von Antonino C. •

Frage an Henryk Wichmann von Antonino C. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Wichmann,

ich würde Sie gern über den Sinn der Rundfunkgebühr fragen.

Alle meine Familienangehörige, Freunde und bekannte gucken keine GEZ-Sendern und hören auch nicht deren Radio Stationen. Jetzt Frage ich mich warum soll ich zur Kasse gebeten werden für etwas, was ich gar nicht nutze...

In Italien ist es zum bspl. anders, dort werden die "Staatlichen Sendern" und auch die "Privaten Sendern" beide verschlüsselt, vom Prinzip, genauso wie es in Deutschland der TV-Privat Anbieter "Sky" tut. Somit zahlen nur die jenigen, die das Programm auch wirklich nutzen wollen. Dort heißt der Service-Anbieter "Tivú-Sat".

Die Anbieter Netcologne, UnityMedia und Co. bieten aktuell Smartcards nur für die HD-Sendern der Privaten Sendern, warum wird, dann nicht eine Vereinheitlichung gemacht, auf dass nur, wer das Programm sehen will auch zahlt...?!

Aktuell gehen diverse Petitionen aus diversen Bundesländern ins Parlament und Bundestag ein. Warum hört man in einem Demokratischen Staat nicht auf das Volk...?!

Ich hoffe auf eine Positive und vorallem eine persönliche Rückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen

A. C.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Rundfunkbeitrag. Zunächst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich davon überzeugt bin, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zum Funktionieren unseres Gemeinwesens und unseres Demokratischen Rechtsstaates einen äußerst wichtigen Beitrag leistet.

Die Umstellung vom gerätebezogenen Rundfunkbeitrag auf einen haushaltsbezogenen Beitrag fand und finde ich ebenfalls richtig, denn in der heutigen Zeit macht es keinen Sinn mehr, die Geräte in einem Haushalt einzeln zu erfassen, mit denen man rein technisch gesehen, Rundfunk empfangen kann. Jeder kann nur von einem Gerät aus das Programm nutzen und sieht ja nicht 3 oder 4 Programme auf unterschiedlichen Geräten gleichzeitig an.

Was mich allerdings von Anfang sehr gestört hat, war der Umgang mit Sommer- bzw. Wochenendhäusern, die nicht unter das Bundes-Kleingartengesetz fallen. Hier sollte ursprünglich ein doppelter Beitrag erhoben werden. Ich habe als damals für GEZ - Petitionen zuständiges Ausschussmitglied sehr darum gekämpft, dass alle Sommer- bzw. Wochenendhäuser von dem Beitrag befreit werden, wenn diese nicht zum dauerhaften Wohnen zugelassen bzw. geeignet sind. Dies wird mittlerweile so von den Rundfunkanstalten gehandhabt und für diese Haushalte ist nur ein halbjähriger Rundfunkbeitrag zu entrichten. Darauf bin ich schon ein wenig stolz. Gemeinsam mit unzähligen Petenten und dem VDGN konnten wir diese Änderung zu Gunsten der Bürger durchsetzen.

Auch weitere Detailfragen, wie die Behandlung von Hostels und anderen sozialen Einrichtungen soll demnächst bürgerfreundlicher gelöst werden.

Wenn Sie weitere Besserungsvorschläge haben schreiben Sie mir diese einfach oder wenden sich mit einer Petition erneut an den Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg. Ich kann Ihnen versichern, dass wir gewissenhaft mit jedem Vorschlag umgehen werden.

Herzliche Grüße

Ihr Henryk Wichmann, MdL
Vorsitzender des Petitionsausschusses des Landtages Brandenburg