Frage an Henning Rehbaum von Sven H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Rehbaum,
wie stehen Sie zur E-Zigarette und der rechtlichen Einordnung selbiger? Wie sehen Sie die Ansichten der jetzigen Gesundheitsministerin Barbara Steffens?
Mit freundlichem Gruß
Sven Hanses

Sehr geehrter Herr Hanses,
ich persönlich bin der Meinung, daß die E-Zigarette rechtlich genauso wie die herkömmliche Zigarette eingeordnet werden sollte. Wo Rauchverbot gilt, ist also auch das Rauchen einer E-Zigarette verboten. Vor der E-Zigarette zu warnen, wie durch Frau Steffens geschehen, halte ich nicht für angebracht, da die gesundheitlichen Risiken der E-Zigarette noch nicht langzeituntersucht sind.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehbaum