Das BSW fordert eine Neuauszählung der Ergebnisse der letzten Bundestagswahl wegen Hinweisen zu falsch gezählten, ungültig erklärten u. unberücksichtigt gebliebenen Stimmen. Wie stehen Sie dazu?
Hier ein Link zum Artikel mit weiteren Fakten b.z.w. Informationen: https://www.focus.de/politik/deutschland/dem-wagenknecht-krimi-droht-ein-nachspiel-es-gefaehrdet-die-schwarz-rote-koalition_8d516199-9eba-4087-90de-c8577309f23b.html
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Bundestagswahl 2025 verlief trotz aller Herausforderungen, die sich aus der Größe der Wahl und der Kurzfristigkeit ihrer Ansetzung ergaben, weitestgehend vorschriftsgemäß und störungsfrei. Das bestätigten nicht nur die 16 Landeswahlleitungen und die Bundeswahlleiterin, sondern auch seriöse Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter von internationalen Organisationen wie der OSZE (https://www.osce.org/files/f/documents/3/f/596081.pdf ).
Nichtsdestotrotz kann es bei Wahlen vereinzelt zu kleineren Störungen kommen, beispielsweise wenn ein Wahllokal nicht pünktlich öffnet. Das ist im konkreten Fall zwar ärgerlich, hat in der Regel aber keinen wesentlichen Einfluss auf das Wahlergebnis. Erheblichere Unregelmäßigkeiten, wie die Manipulation hunderter Wahlscheine bei der sächsischen Landtagswahl 2024 (https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/prozess-wahlfaelschung-langebrueck-freie-sachsen-100.html ), sind hingegen äußert selten und werden von den verantwortlichen Stellen immer mit größter Sorgfalt verfolgt und aufgeklärt.
Auf die Ankündigung des BSW, das Ergebnis der Bundestagswahl neu auszählen lassen zu wollen, schaue ich persönlich gelassen. Zunächst gilt es die Prüfung des Bundeswahlausschusses abzuwarten, der sich aktuell mit der Sache beschäftigt. Alles weitere entscheidet sich danach.
Bezüglich der Punkte, die in dem Artikel genannt werden, möchte ich aber gern noch folgende Hinweise geben: Zum einen sind einige der Argumente sachlich falsch, da z. B. behauptet wird, dass der Namen einer Partei nicht ausgeschrieben auf dem Wahlzettel stehen würde. Ein Blick auf die Muster, die in einigen Gemeinden bereits vor der Wahl veröffentlicht werden, zeigt jedoch, dass hinter jeder Abkürzung immer auch der vollausgeschriebene Name der Partei abgedruckt ist (siehe zum Beispiel für die Stadt Dresden: https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/bund/05_musterstimmzettel.php ). Zum anderen kann es zwar aufgrund eines ähnlichen Namens vereinzelt zu Verwechslungen kommen. Allerdings ist es eine der zentralen Aufgaben von Parteien, sich im Wahlkampf gegenüber anderen abzugrenzen, um so das eigene Profil zu schärfen.
Des Weiteren sind unterschiedliche Ergebnisse zwischen verschiedenen Wahllokalen nichts besonders, sondern treten regelmäßig auch bei anderen Parteien auf. Da pro Wahllokal immer nur eine verhältnismäßig kleine Anzahl an Stimmzetteln ausgezählt wird, weichen diese Ergebnisse standardgemäß von den kumulierten Endergebnissen ab.
Und zu guter Letzt möchte ich noch anmerken, dass die Behauptung, dass das BSW durch eine Neuauszählung über die 5%-Hürde springen würde, reine Spekulation ist und sich nicht belegen lässt. Denn bei einer Neuauszählung kann ebenso festgestellt werden, dass auch Stimmen für andere Parteien falsch oder gar nicht gezählt worden sind. Und da jede Stimme für eine andere Partei die notwendige Stimmenanzahl für das eigene Erreichen der 5%-Hürde weiter erhöht, könnte am Ende eine Neuauszählung sogar der Fall eintreten, das dem BSW noch mehr Stimmen für den Einzug in den Bundestag fehlen als zuvor.
Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter buero@henning-homann.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Homann

