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Henning Höne
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Frage von Lars W. •

Frage an Henning Höne von Lars W. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Höne,

ich habe einige Fragen an Sie bezüglich des RStV (Rundfunkstaatsvertrag) mit seiner gültigen und überarbeiteten Fassung vom 1. Januar 2013.

Sie schreiben bei Abgeordnetenwatch einer Bürgerin, dass die geräteunabhängige Gebühr grundsätzlich zu befürworten sei. Ist die Zwangsabgabe an den ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice nicht eine Art Steuer, schließlich müssen nun auch Menschen die Gebühr zahlen, die weder über Radio, TV oder Internet verfügen? Warum befürworten Sie dann die geräteunabhängige Gebühr?

Warum setzen Sie sich nicht dafür ein, dass - gerade weil es sich jetzt um eine Zwangsabgabe handelt - auch die Gehälter von Markus Lanz & Co. öffentlich bzw. im entsprechenden Geschäftsbericht ausgewiesen werden, insbesondere weil es sich um öffentliche Gelder handelt. Hat der Beitragszahler nicht das Recht auf ein transparentes Gebührensystem?

Sie schreiben, dass die FDP-Landtagsfraktion den jetzt gültigen Rundfunkstaatsvertrag abgelehnt hat. Was müsste Ihrer Meinung nach dringend geändert werden und wie hoch ist der Ihrer Meinung nach maximal zumutbare Zwangsbeitrag pro Monat?

Besten Dank für Ihre Mühe und weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Walden

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Walden,

zunächst möchte ich Ihnen für Ihre Nachfrage danken.

Die FDP unterstützt grundsätzlich die geräteunabhängige Gebühr, weil wir eine Medienabgabe für sinnvoll erachten. Im Alltag ist es doch so, dass de facto wahrscheinlich alle Menschen die öffentlich rechtlichen Medien in Anspruch nehmen. Sei es durch Radio oder TV, den klassischen Medien oder den neueren Medien, dem Smartphone oder das Internet. Deshalb ist die geräteunabhängige Gebühr grundsätzlich zu befürworten.

Weiterhin begrüßt die FDP die Offenlegung der Gehälter des Führungspersonals der öffentlich-rechtlichen-Sendeanstalten. Dies ist bereits heute die Praxis. Die Offenlegung von einzelnen Moderatorengehältern ist jedoch rechtlich nicht durchsetzbar, da die Moderatorengehälter oftmals mit Produktionsfirmen vertraglich geregelt werden und das Geld der Moderatoren nicht von den Sendeanstalten direkt ausgezahlt wird.

Aktuell ist die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen-Sendeanstalten solide aufgestellt und sie erwirtschaften Überschüsse. Die FDP-Landtagsfraktion sieht deshalb Potenzial die Gebühr bedarfsgerecht zu reduzieren oder auch im laufenden Jahr die zu erwartenden Mehreinnahmen an die Beitragszahler zurückzuerstatten.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Höne

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