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Hendrik Wüst
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Frage von Christian H. •

Sehr geehrter Herr Wüst, Weren Sie sich im parlamentarischen Verfahren aktiv dafür einsetzen, dass der aktuelle steuerliche Rahmen für langfristige Privatanleger erhalten bleibt?

Geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowährungen (§ 23 EStG)

Sehr geehrter Herr Wüst,

ich wende mich heute als Bürger und Wähler aus Ihrem Wahlkreis an Sie. Aktuell wird im Rahmen der Haushalts- und Steuergesetzgebung eine Abschaffung der einjährigen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten nach § 23 EStG diskutiert. Künftig sollen diese wie klassische Kapitalerträge behandelt werden. Ich sehe diese Pläne äußerst kritisch und setze mich nachdrücklich für den Erhalt der aktuellen steuerlichen Haltefrist ein. Die einjährige Haltefrist bietet langfristig orientierten privaten Anlegern und Sparern eine verlässliche und faire Perspektive zur eigenverantwortlichen Altersvorsorge und Vermögensbildung. Keine Gleichst. mit spekulativen Finanzinstrumenten! Zudem droht durch eine solche Neuregelung eine erhebliche Abwanderung von Kapital, Innovation und Talenten aus Deutschland.

Ich erwarte hier ein klares Handeln im Sinne der privaten Sparer.

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