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Helmut Fleck
Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung
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Frage von Joerg B. •

Frage an Helmut Fleck von Joerg B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr Fleck ,
mit großem Interesse habe ich ihre beachtliche Qualifihation gelesen ! Endlich mal ein Kandidat , der Kompetenz und Vertrauen vermittelt . Ich bin bisher Stammwähler der CDU gewesen , aber leider hat diese Partei keinerlei Format mehr .Da ich aber meinem Wahlrecht immer nachgekommen bin ( Jahrgang 1961 ) und ich Politikinteressiert bin , sagt mir Ihr Programm und Ihre Person zu .
Nun meine Frage :
Wie stehen Sie zum Thema Kernenergie ?
In welchen Grenzen soll ein Volksabstimmung sich bewegen ?
MfG Joerg Buelling

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Antwort von
Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung

Sehr geehrter Herr Buelling,

herzlichen Dank für Ihre beiden Fragen und natürlich auch für Ihre persönlichen Anmerkungen, die Ansporn sind, niemand zu enttäuschen. Ihre Fragen vom 12.05.2009 sind aus mir nicht bekannten Gründen erst heute zur Beantwortung frei geschaltet worden. Mit 02.06.2009 habe ich auf eine ähnliche Frage von Frau Hauswald vom 01.06.2009: "Wie stehen Sie und Ihre Partei zu Atomkraftwerken? Soll die EU den Neubau von Atomkraftwerken fördern?" hier im Forum geantwortet. Diese Frage und auch die Antwort wurden in der Rubrik "Umwelt" frei geschaltet. Erlauben Sie, wenn ich Sie auf meine dortige Antwort hinweise.

Betreffend Volksabstimmungen hat Ab jetzt...Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung -Volksabstimmung- vorgeschlagen, Volksabstimmungen zu wichtigen Sachfragen und Gesetzen durchzuführen. In unseren Wahlaussagen und auch im Wahlwerbespot nennen wir Beispiele. Wenn die Parteien gemäß ihrem in Art. 21 (1) Grundgesetz beschriebenen Auftrag gute Vorschläge machen, die der politischen Willensbildung des Volkes entsprechen, muss es keine Volksabstimmungen geben. Wenn es jedoch im Volk über die Gesetze großen Unmut gibt (Beispiele: Hartz IV, Auslandseinsätze der Bundeswehr, Rente mit 67 oder über Bebauungspläne auf kommunaler Ebene usw.), sollten Volksabstimmungen durchgeführt werden, um diese gegen das Volk gerichteten Gesetze entsprechend dem Volkeswillen (Volkshoheit gemäß Art. 20 (2) Satz 1 Grundgesetz) zu korrigieren oder wieder einzusammeln. Wenn es um Außenbeziehungen geht, augenblicklich aktuell ist der EU-Vertrag ("Lissabon-Vertrag), sind gemäß Völkerrecht Volksabstimmungen zwingend vorgeschrieben. Dazu müssen dann auch keine Unterschriften für die Zulassung einer Volksabstimmung gesammelt werden.

Die PARTEIENDEMOKRATIE muss durch VOLKSABSTIMMUNGEN weiterentwickelt werden, damit POLITIK FÜR DIE MENSCHEN gemacht werden kann, nicht nur für die Banken und das Großkapital!

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Fleck