Würden Sie, wenn Sie psychisch erkrankt wären, dem Vorschlag des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes zustimmen?Beitragsstabilisierungsgesetz
Sehr geehrter Herr Lindh, Wenn das Gesetz verabschiedet wird können viel weniger Patienten psychotherapeutisch versorgt werden. Die Wartezeiten werden noch länger und Kosten verschieben sich zur Rentenversicherung wenn Krankheitstage steigen und es zu mehr Erwerbsminderungsrenten kommt.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage und für die konkrete Schilderung der möglichen Folgen einer Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen.
Ich pflichte Ihnen bei: Die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland darf nicht unter zusätzlichen wirtschaftlichen Druck geraten. Ich unterstreiche ausdrücklich, dass gerade in einem Bereich, in dem verlässliche Beziehungen, Kontinuität und ausreichend verfügbare Behandlungszeit zentral sind, Fehlanreize mit Blick auf die Versorgung besonders folgenschwer sein können.
Nach aktuellem Stand ist im Unterschied zu den früheren Empfehlungen der Kommission beziehungsweise dem vorangegangenen Referentenentwurf eine Rückführung der Psychotherapie in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung im Kabinettsbeschluss nicht mehr vorgesehen. Dass psychotherapeutische Leistungen damit weiterhin extrabudgetär vergütet werden sollen, begrüße ich ausdrücklich.
Gleichzeitig sieht der Kabinettsbeschluss weiterhin eine Begrenzung der Ausgabendynamik im psychotherapeutischen Bereich vor. Dies ist aus meiner Sicht gerade mit Blick auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der psychischen Gesundheitsversorgung kritisch zu bewerten. Wo Versorgung ausgebaut werden soll, dürfen neue finanzielle Deckelungen nicht dazu führen, dass notwendige Behandlungskapazitäten faktisch eingeschränkt oder Fehlanreize zulasten sinnvoller Versorgungsformen geschaffen werden.
Während meine Fraktion und ich diese Reform als unabdingbar ansehen, um dem drohenden Anstieg der Beitragssätze entgegenzuwirken, ist für uns eine rote Linie klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV dürfen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen, und sie dürfen keinesfalls dazu führen, dass sich der Zugang zur notwendigen Versorgung und Prävention verschlechtert.
Der Gesetzentwurf befindet sich jetzt im parlamentarischen Verfahren. Die einzelnen Maßnahmen werden aktuell intensiv diskutiert und auf ihre Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit geprüft. Meine Fraktion und ich werden hier höchsten Wert darauflegen, dass die initialen Kosten der Reformen sozial gerecht verteilt werden, ohne dass einzelne Gruppen zu stark belastet werden.
In dem aktuellen Verfahren sind Perspektiven wie Ihre daher unabdingbar, da sie mögliche Schwachstellen des Gesetzes offenlegen. Im Laufe der jetzt anstehenden Beratungen und Diskussionen, in die ebenfalls Anhörungen von fachspezifischen Expertinnen und Experten einfließen, werden genau solche Fragen und Punkte besprochen. Ich pflichte Ihnen bei, dass es wichtig ist, zu differenzieren und abzuwägen, insbesondere wenn es um mögliche Versorgungsengpässe in der psychischen Behandlung geht.
Sehr geehrte Frau M., ich danke Ihnen noch einmal für Ihr Schreiben. Ihre Sorge um längere Wartezeiten, sinkende Versorgungskapazitäten und mögliche Folgekosten für andere Sozialversicherungssysteme nehme ich sehr ernst. Diese Reform ist keineswegs ein Abnickerverfahren, und ich versichere Ihnen, dass meine Fraktion und ich bei dieser Reform Bezahlbarkeit, soziale Gerechtigkeit und eine verlässliche Versorgung nicht aus den Augen verlieren werden.
Herzlichst
Helge Lindh, MdB

