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Helge Lindh
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Frage von Martin M. •

Wann korrigieren Sie die kulturfeindliche Enteignung der Gemeinfreiheit nach § 65 Abs. 3 UrhG? Wieso schützt diese Verbundwerk-Regelung Konzernprofite statt die freie Nutzung unseres Kulturerbes?

Wie bewerten Sie den Schaden an unserem Kulturgut durch die 2013 eingeführte Regelung zu gemeinsamen Musikwerken (§ 65 Abs. 3 UrhG)?

Seither werden Text und Musik starr verknüpft. Das führt dazu, dass jahrzehntelang gemeinfreie historische Songtexte der Allgemeinheit rückwirkend entzogen wurden, nur weil der Komponist länger gelebt hat. Heutige Künstler werden dadurch blockiert, da sie freie Texte nicht mehr ohne astronomische Lizenzgebühren nutzen dürfen. Das schützt keine lebenden Kreativen, sondern bedient rein die Monopolgewinne einer finanzstarken Musiklobby.

Hierzu habe ich daher folgende konkrete Fragen an Sie:

Welche parlamentarischen Initiativen gibt es, um diesen Raubbau an der Gemeinfreiheit zu korrigieren und die Verbundwerk-Regelung im UrhG rückgängig zu machen?

Wie rechtfertigen Sie diese nachträgliche Enteignung unseres gemeinsamen kulturellen Erbes vor der Bevölkerung? Und vor allem: Werden Sie etwas gegen diese Lobby-Politik unternehmen und unser Kulturgut retten?

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