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Heinz Schmitt
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Frage von Hermann L. •

Frage an Heinz Schmitt von Hermann L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schmitt,

in Ihrer Antwort vom 17.7.09 auf die Anfrage von Herrn K. auf Abgeordnetenwatch anlässlich Ihrer Zustimmung zur Errichtung eine Sperrinfrastruktur im Internet schreiben Sie:

" ´BKA generiert Einkaufsliste´ Um dies zu verhindern, wird die Sperrliste nicht veröffentlicht und vor unerlaubten Zugriffen geschützt."

Der von Herrn K. erwähnte, schon in Italien eingesetzte Computerbefehl funktioniert ohne Zugriff auf die Sperrliste. Daher wird, sofern das Gesetz umgesetzt werden sollte, erstmalig eine landessprachliche "Einkaufsliste" möglich.

Dazu zwei Fragen:

1) War Ihnen (oder den Fachleuten in Ihrer Fraktion) dies bei Ihrer Zustimmung bekannt ?

2) Werden Sie in der Zukunft verstärkt technische Eingriffe in die Strukturen des Internets befürworten, um diese Schwächen des im Schnellverfahren erstellten Gesetzes zu beseitigen ?

Für Ihrer individuelle Antwort bedanke ich mich schon im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
H. Lauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lauer,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Sicherheit der so genannten „Sperrliste“ von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten.

Zu 1: Über die angebliche Veröffentlichung der Sperrliste in Italien wurde während der Anhörung im Bundestag gesprochen. Hintergründe und Details blieben dabei allerdings offen.

Zu 2: Über das nun beschlossene Gesetz zur „Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet“ wurde gerade mit Experten lange und ausführlich diskutiert. Der Begriff „Schnellverfahren“ trifft deshalb so nicht zu.

Zur Geheimhaltung der Sperrliste werden hohe Sicherheitsstandards eingehalten. Das BKA gibt die Sperrliste über eine sichere Datenverbindung an die Internet-Anbieter weiter. Diese wissen um die Brisanz der Liste und sind rechtlich zur Geheimhaltung der Liste verpflichtet. Die Liste kann nur von Personen eingesehen werden, die als überprüfte Vertrauenspersonen eingestuft sind. Die Weitergabe wird bestraft

Diese Regeln zur Geheimhaltung von Daten werden schon jetzt bei anderen amtlichen geheimen Dokumenten angewandt. Sie haben sich bewährt: Es ist noch kein Fall bekannt geworden, bei dem derart gesicherte Dokumente „öffentlich“ wurden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen das Verfahren zur Sicherung der Sperrliste darlegen. Aus meiner Sicht ist dieses Verfahren schon optimiert und kann daher kaum verbessert werden.

Wenn Sie dazu oder zu anderen politischen Themen Fragen haben, bin ich gerne weiterhin Ihr Ansprechpartner.

Viele Grüße nach Speyer

Heinz Schmitt