(...) Eine Nachfrage beim Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt München und dem Polizeipräsidium München hat ergeben, dass auch dort keine verbindliche Regelung besteht, wonach Motorräder auf Gehwegen parken dürften. Im Einzelfall kann jedoch im Rahmen des Opportunitätsprinzips großzügig verfahren werden und von einer Verfolgung abgesehen werden. (...)
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