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Frage von Andrea K. •

Frage an Heinz Paula von Andrea K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Paula,
ich bin Motorradfahrer. Da die Verbindung am Wochenende in die Stadtmitte von uns aus umständlich und langwierig ist, fahre ich des öfteren mit dem Motorrad in die City. Ich bin es von München gewohnt, dass ich mit dem Motorrad auch auf Gehwegen parken kann, wenn ich niemanden behindere. Ich habe das dort auch jahrelang so gehandhabt und hatte nie Probleme. In Augsburg dagegen scheint man damit Probleme zu haben. Ich durfte schon zahlen. Meiner Ansicht nach ist das nicht richtig. Zum einen sind die Motorradparkplätze in Augsburg sehr rar und zum anderen möchte ich Autofahrern die Plätze nicht wegnehmen. Ich würde mich freuen, wenn ich Ihre Meinung dazu haben könnte.
Mit freundlichen Gruß
A. Kleba

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Sehr geehrter Herr Kleba,

ich habe Verständnis für Ihren Wunsch, Ihr Motorrad in der Augsburger Innenstadt ggf. auch auf dem Gehweg parken zu wollen.

Es ist in diesem Zusammenhang jedoch zu beachten, dass es sich bei einem Gehweg rechtlich gesehen um einen "Sonderweg" handelt, auf dem Parken auch bei großer Breite und ohne Behinderung von Fußgängern nicht zulässig ist. Dies gilt auch für Motorräder.

Eine Nachfrage beim Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt München und dem Polizeipräsidium München hat ergeben, dass auch dort keine verbindliche Regelung besteht, wonach Motorräder auf Gehwegen parken dürften. Im Einzelfall kann jedoch im Rahmen des Opportunitätsprinzips großzügig verfahren werden und von einer Verfolgung abgesehen werden. Der einzelne Mitarbeiter hat hier ein Ermessen, ob er unter Beachtung der Gegebenheiten (schmaler oder breiter Gehweg, Behinderung von Fußgängern u.a.) einschreitet oder nicht.

Dieses Opportunitätsprinzip gilt in Augsburg wie in München. Gerade in der Augsburger Innenstadt aber bieten die Gehwege – im Gegensatz zu den häufig sehr breiten Gehwegen in München – zumeist nicht ausreichend Platz, um das Parken von Motorrädern zu ermöglichen. Der Gehweg muss ja zuallererst für Fußgänger, Kinderwägen und Rollstuhlfahrer passierbar bleiben. Folglich kann in Augsburg nicht in demselben Maße das Opportunitätsprinzip angewandt werden wie in München.

Ich bedaure, dass Sie in diesem Zusammenhang eine Verwarnung erhalten haben. Um weitere Ordnungswidrigkeiten zu verhindern, empfehle ich Ihnen deshalb das Motorrad auf den ausgewiesenen Parkplätzen für Motorräder oder Kraftfahrzeuge abzustellen.

Sicherlich kennen Sie die Motorradparkplätze in Augsburg schon. Sie sind aber durchaus nicht so "rar", wie Sie behaupten:

- Fuggerstraße, Ost- und Westseite am Königsplatz
- Fuggerstraße, Ostseite an der Einmündung Im Annahof
- Bahnhofsvorplatz
- Theater-/Kasernstraße, Rückseite Stadttheater
- Annastraße, Einmündung Steingasse
- Obstmarkt, Gebäude Stadtwerke
- Schlachthausgäßchen
- Zeugplatz
- Maximilianstraße vor Hausnr. 43

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Heinz Paula