Warum hat Berlin das Amt des Opferbeauftragter geschaffen und Hamburg nicht? Warum veröffentlicht Hamburg keinen Bericht zur Situation der Opfer von Straftaten?
Opferbeauftragter des Landes Berlin
Rechtsanwalt Roland Weber MBE
Zwölfter Bericht zur Situation der Opfer von
Straftaten im Land Berlin (2024)
https://www.berlin.de/sen/justv/ueber-uns/beauftragte/opferbeauftragter/jahresbericht-2024.pdf
Sehr geehrter Herr H.,
auch in Hamburg gibt es einen Opferschutzbeauftragten, dessen Aufgabenbereich allerdings deutlich eingeschränkt ist. Er ist nur für die Opfer von Terror- und Großschadensereignissen und deren Angehörige zuständig (vgl. § 3 Abs.1 Hamburgisches Opferbeauftragtengesetz).
Anders als der Berliner Opferbeauftragte ist er damit nur für eine bestimmte Opfergruppe zuständig, nicht aber für die Opfer der übrigen Straftaten. Auch eine Berichtspflicht ist in Hamburg gesetzlich nicht vorgesehen. Die eingeschränkte Zuständigkeit führt dazu, dass Opfer von Straftaten in Hamburg keine verlässliche Ansprechperson haben und es oftmals an notwendiger Unterstützung fehlt.
Die Linke hat sich in der Vergangenheit bereits dafür eingesetzt, dass die Zuständigkeit des Opferbeauftragten zumindest auf die Opfer von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ausgeweitet wird (vgl. Drs. 22/15516 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/87676/22_15516_ausweitung_der_zustaendigkeit_des_opferbeauftragten_auf_opfer_von_rechter_rassistischer_und_antisemitischer_gewalt#navpanes=0 ). Der Antrag wurde sowohl von SPD und Grüne, als auch von CDU und AfD abgelehnt. Wir stehen nach wie vor hinter der Forderung, die Zuständigkeit des Opferbeauftragten auf die Opfer aller Straftaten in Hamburg auszuweiten.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Sudmann
