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Heike Baehrens
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Frage von Hans-Jürgen P. •

Gesundheitskosten

Sehr geehrte Frau Behrens, warum geht es in der Gesundheitsreform immer nur um die Beitragszahler?
Wir haben in Deutschland unzählige Krankenkassen, was sind dies für Kosten, alleine für Büros und Führungskräfte. Wenn man hier einmal reduzieren würde, hätte es bestimmt enorme Vorteile für die Projekte und Krankenhäuser, da dadurch eine Menge Euros gespart würde.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Verwaltungskosten im Gesundheitswesen. Ihre Einschätzung, dass durch eine Reduktion der Krankenkassen enorme Kosten gespart werden können, kann ich so nicht teilen. Sicher können durch Zusammenlegungen im Einzelfall auch Kosten gespart werden. Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Verwaltungskosten und Kassengröße lässt sich aber nicht feststellen. Außerdem wird die Höhe der Verwaltungskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) häufig überschätzt. Vergleicht man sie mit den Verwaltungskosten deutscher Unternehmen, die durchschnittlich 5,9 % betragen, so liegen die Verwaltungskosten in der GKV mit 4,2 % (2021) unter dem Durchschnitt. Auch ist eine gut funktionierende Verwaltung im Sinne der Patientinnen und Patienten, die von ihren Krankenkassen zu Recht und gerade im Krankheitsfall zuverlässige Leistungen und eine gute Betreuung erwarten.

Die Zahl der Krankenkassen ist keineswegs Ausdruck unnötiger Bürokratie, sondern eine notwendige Voraussetzung des Kassenwettbewerbs, der es den Versicherten erlaubt eine freie Wahl zwischen verschiedenen Anbietern zu treffen. Dabei steht es jedem Versicherten frei, eine Kasse zu wählen, die seinen Vorlieben entspricht, z.B. auch nach der Höhe der Verwaltungskosten. Aus Sicht der SPD ist es nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, eine „richtige“ Zahl an Krankenkassen vorzugeben. Entscheidend ist vielmehr, dass die Versicherten eine Wahl treffen können. Wenn es dabei zu weiteren Konzentrationsprozessen kommt, ist das in Ordnung, solange der Wettbewerb dadurch nicht eingeschränkt wird. Dies zu überwachen ist wiederum Aufgabe der Kartellbehörden.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Baehrens, MdB

 

 

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