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Heike Baehrens
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Frage von Alexandra S. •

Frage an Heike Baehrens von Alexandra S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Baehrens,

die derzeitige gesellschaftliche und politische Entwicklung durch die Diskussion über die Einführung einer Masernimpfpflicht beschäftigt mich sehr.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich bereits 2016 im Rahmen der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 019/06 mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Impfpflicht beschäftigt.
In dieser Ausarbeitung (S. 5-6) ist festgehalten, dass eine generelle Impfpflicht mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar ist: „In der Abwägung [beider Positionen] sind außerdem die Schwere der Gefahr sowie die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu berücksichtigen. [...] Im Falle einer Maserninfektion beträgt die Sterblichkeit in Deutschland laut RKI dagegen nur 0,1 Prozent. [...] Ergibt die Abwägung im Ergebnis nur ein geringes Risiko, dürfte eine generelle Impfpflicht ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.“
Wie begründen Sie es, dass drei Jahre nach dieser Ausführung des Wissenschaftlichen Dienstes eine Masernimpfpflicht (und gleichzeitig durch den Kombinationsimpfstoff auch eine für Mumps, Röteln und ggf. sogar Windpocken) eingeführt werden soll? Wie ist das verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?

Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Schirm

https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a317057/wd-3-019-16-pdf-data.pdf

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Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum geplanten Masernschutzgesetz. Sie beziehen sich dabei auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das zu einer differenzierten Bewertung hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht kam. Diese könne durchaus gegeben sein, sofern damit ein legitimes Ziel verfolgt werde und keine geeigneteren und milderen Mittel zur Verfügung stehen.

Die individuelle Entscheidungsfreiheit findet allerdings dort ihre Grenze, wo die Gesundheit oder sogar das Leben anderer gefährdet werden können. Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masernerkrankung stationär behandelt werden. Besonders gefährdet sind Kinder mit einer chronischen Erkrankung.

Unser Ziel ist es, einen besseren individuellen Schutz insbesondere von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können, sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen. Nach Angaben des Robert Koch-Institutes verhindert die zweifache MMR-Impfung bei 93-99% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei diesen erfolgreich Geimpften in der Regel zu lebenslanger Immunität.

Der Deutsche Bundestag wird die parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Masernschutzgesetzes der Bundesregierung in dieser Woche aufnehmen und sich intensiv mit den Regelungen des Gesetzentwurfes auseinandersetzen. Wir werden dazu noch im Oktober eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss durchführen, wo auch gerade die von Ihnen angesprochene Frage zum Nutzen-Risiko-Verhältnis und der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes mit Expertinnen und Experten beraten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Heike Baehrens

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