(...) Da Ihre Tochter bereits dieses Alter erreicht hat, ist ihre Beihilfeberechtigung ausgelaufen. Sobald der Beihilfeanspruch erloschen ist, endet die Familienversicherung für ein Kind - es muss eigenständig versichert werden. Dies gilt für SchülerInnen wie StudentInnen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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