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Hartmut Honka
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Frage von Thomas S. •

Frage an Hartmut Honka von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Honka,

Zitat T-online:

"Jeder unbegleitete jugendliche Flüchtling kostet den Staat im Durchschnitt rund 50.000 Euro pro Jahr. Das ergab eine Umfrage der "Welt am Sonntag" in den Bundesländern.

Demnach gab allein Schleswig-Holstein 2017 insgesamt 105,2 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus. Im nördlichsten Bundesland kostete ein Unbegleiteter damit rund 58.600 Euro. Ähnlich hohe Kosten entstanden in Sachsen und Niedersachsen (rund 54.000), weniger waren es in Thüringen (49.000) und Brandenburg (40.000). Im vergangen Jahr wurden mit Stand Mitte Oktober bundesweit 56.758 Unbegleitete in der Jugendhilfe betreut; davon waren 24.089 junge Volljährige.Die übrigen Bundesländer machten dem Bericht zufolge keine oder nur veraltete Angaben."

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_83211372/diese-kosten-verursachen-unbegleitete-junge-fluechtlinge.html

Eine im März 2019 im hessischen Landtag erfolgte Anfrage der AfD-Fraktion ergab, dass Hessen in 2018
für die Versorgung von 1.362 unbegleitete jugendliche Flüchtlingen 138 293 482,92 € aufgebracht hat.

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/7/00367.pdf

In dieser Rechnungsaufstellung sind die Kosten von 6 Landkreisen und Städten nicht enthalten, die keine Auskunft über die Kosten geleistet haben, z.B. Kassel und Fulda.

Die vorliegenden Daten weisen im Schnitt für eine jugendlichen Flüchtlinge Kosten von 101.497 Euro pro Jahr bzw. 8.458 Euro pro Monat aus.

Frage 1:

Können Sie diese Angaben bestätigen oder dementieren?

Mir erscheint diese Ausgaben im Vergleich zu den Ausgaben für andere sozial Bedürftige (z.B. Obdachlose, Kinder in Haushalten im ALG 2 Bezug, Heimkinder) als sehr hoch.

Frage 2:

Wie erklären Sie die Höhe dieser Kosten?

Frage 3:

Halten Sie diese Kosten für gerechtfertigt?

Frage 4:

Was macht Hessen bezogen auf die Bekämpfung der Fluchtursachen?

Viele Grüße T. S.

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