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Hartmut Ganzke
SPD
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Frage von Rainer S. •

Frage an Hartmut Ganzke von Rainer S. bezüglich Frauen

Die SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig feiert sich nach den Verhandlungen mit der Union:
„Wir haben durchgesetzt, dass Betriebe mit Mitbestimmung und im öffentlichen Dienst gesetzlich zur Umsetzung von gleichem Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer verpflichtet werden“.
Das hört sich toll an, wirft aber dennoch einige Fragen auf:

Im Artikel 24 unserer Landesverfassung heißt es: „Der Lohn muss der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.“

Was tun eigentlich Landesregierung und Landtag, um diese Bestimmungen umzusetzen?

Warum werden Betriebe ohne Mitbestimmung ausgenommen? Gilt dort der in Artikel 24 genannte Grundsatz der Gleichbehandlung nicht?

Werden Landesregierung und Landtag sicher stellen, dass z.B. künftig angestellte Lehrerinnen nicht schlechter gestellt werden als ihre beamteten Kollegen?

Wie ist die Formulierung "gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung" zu verstehen? Da wir als Wähler/innen sicher davon ausgehen können, dass nicht alle MdBs oder MdLs die gleiche Leistung abliefern, müsste sich dies doch konsequenterweise auch in der Bezahlung niederschlagen?

Und wie sieht es bei den Profi-Fußballer/innen aus? Wird hier auch eine einheitliche Bezahlung angestrebt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scheuer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Lektüre der finalen Version des Koalitionsvertrages, haben sich die beteiligten Parteien darauf geeinigt, „dass die bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen nicht zu akzeptieren ist.“ Diese Einigung und Einsicht ist mehr als richtig und geht einher auch mit dem von Ihnen zitierten Artikel 24 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung.
Ziel soll ein Entgeltgleichheitsgesetz sein, um dem um das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ für Frauen und Männer besser zur Geltung zu bringen. Dabei sollen auch die Tarifpartner mitgenommen werden, „um die Muster struktureller Entgeltungleichheit in Tarifverträgen zu erkennen und zu überwinden.“ Eine ähnliche Initiative hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales in NRW schon vor längerem gestartet.
Für mich käme es darauf an, dass ein zu beschließendes Entgeltgleichheitsgesetz, wirklich alle Unternehmensformen und Arbeitsverhältnisse einschließt. Im Niedriglohnbereich unterstützt durch den vereinbarten Mindestlohn von 8,50 €, von dem sicherlich viele Frauen profitieren werden.
Die Frage der unterschiedlichen Bezahlung von Angestellten und Beamten ist durchaus komplexer, da gerade der Beamtenstatus rechtlich „besonders“ gestellt ist und weitere Aspekte (Sozialabgaben, Beschreibung von Tätigkeitsmerkmalen etc.) in die Betrachtung miteinfließen müssten. Gerne können wir dazu ein persönliches Gespräch führen.
Zur Bezahlung von Abgeordneten gibt es ja stets und ständig Diskussionen. Da ich die Arbeit der vielen Kolleginnen und Kollegen nicht bewerten kann und nicht bewerten werde, sollten die Bürgerinnen und Bürger von ihrem demokratischen Recht der Wahl Gebrauch machen und sich vorher die Arbeit der jeweiligen Abgeordneten ansehen.
Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hartmut Ganzke

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