Hansjörg Durz
Hansjörg Durz
CSU
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Frage von Jean D. •

Frage an Hansjörg Durz von Jean D. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

Sehr geehrter Herr Durz,

Ich frage mich ja manchmal, ob die Digitalpolitik der Union einfach nur (entschuldigen Sie bitte das Wortspiel) bescheuert ist.

Ich habe in der Corona-Zeit ab und zu Videokonferenzen mit meiner Klasse (ich selbst bin Schüler). Jetzt bin ich, um die Timeouts (wenn ich die Webseite neu laden, mich neu anmelden und dann den Anschluss an den Stoff wiederfinden muss) darauf angewiesen, dass alle vier weiteren Personen im Haushalt keinen Datenintensiven Verkehr haben dürfen. Im Klartext heißt das: Wenn ich eine Videokonferenz hab, dürfen alle anderen weder Streams noch Videos schauen, weil sonst (kein Witz) alle zehn Sekunden die Konferenz abschmiert.

Das traurige ist dazu noch, dass es selbst wenn niemand was macht (ich also alleine im WLAN bin), ich immer noch ca. alle 10 Minuten einen Timeout bekomme.
Warum ich das jetzt so genau schildere? Weil es nervt und ich das irgendwie zu Verständnis bringen möchte. Das alles würde nicht passieren, wenn ich einen Glasfaseranschluss hätte.

Damit zu meiner ersten Frage: Warum hat nicht längst jeder Haushalt (zumindest in den Großstädten, ich lebe ja dazu noch in der SAP-Region) einen Glasfaseranschluss? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung für den Glasfaserausbau beschlossen?

Nun zu meiner nächsten Frage:
In unserem Nachbarland Frankreich (das interessanterweise bei Digitalem auch nicht gut aufgestellt ist) bekommt man für 20€ (über dem Daumen gepeilt) das Fünffache an Datenvolumen im Vergleich zu Deutschland. Das Fünffache. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Warum bekommt man in Deutschland für viel Geld wenig Daten? Warum werden die Mobilfunkanbieter nicht dazu verpflichtet, sich die Funkmasten zu teilen?
Ich weiß jetzt schon, was Sie wahrscheinlich antworten werdem: freier Markt.
Aber ist der freie Markt am dieser Stelle das Beste für den Verbraucher und für Deutschland, wenn andere Länder uns zeigen, dass man nicht den Bürger, sondern die Mobilfunkanbieter schikanieren kann?

Mit freundlichen Grüßen,
J. D.

Hansjörg Durz
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dupont,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, dass Deutschland bis 2025 flächendeckend mit Gigabit versorgt wird. Die Bundesregierung unterstützt dieses Ziel mit einem Förderprogramm, dessen Einzelheiten Sie unter https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung.html nachschauen können.

Jedoch gibt es bezüglich der Breitbandförderung derzeit eine Auseinandersetzung mit der EU-Kommission. Diese möchte eine Ausbauförderung aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Gründen nur für solche Haushalte erlauben, die mit weniger als 100 Mbit/s im Netz versorgt sind. Die Bundesregierung und die CDU/CSU-Fraktion setzen sich dafür ein, dass keine Aufgreifschwelle greift, damit wir das Gigabit-Ziel erreichen.

Tatsächlich kann sich aufgrund der historischen Entwicklung des Netzausbaus teilweise die Situation ergeben, dass auf dem Land eine bessere Internetverbindung vorherrscht als in der Stadt. Das ergibt sich daraus, dass in Städten früh Kupferkabel verlegt wurden, über die Haushalte an den Verteilerkasten ihrer Straße angebunden sind. Wenn nun zum Beispiel in einem Landstrich der Breitbandausbau gefördert wird, wo zuvor kein Internetanschluss bestand, dann wird dort in der Regel natürlich sofort die neueste Technologie verwendet: Glasfaser. Dies wird dann automatisch bis zum Grundstück oder gleich bis in die Wohnung verlegt (FTTB/FTTH). Damit wäre der Internetanschluss dann sogleich schneller als in der Stadt. Denn dort kann die Internetgeschwindigkeit auf bis zu 250 Mbit/s dank Vectoring-Technologie erhöht werden - doch Gigabitbandbreiten werden hier nicht erreicht werden können.

Deutschland setzt beim Mobilfunk auf Ausbauverpflichtungen für Mobilfunkanbieter, die im Zuge der Frequenzvergaben auferlegt werden. So sollte z.B. bis Ende 2019 98% der deutschen Haushalte mit LTE versorgt sein. Noch im vergangenen Jahr hat der Deutsche Bundestag das Telekommunikationsgesetz so angepasst, dass nun Strafzahlungen gegen Netzbetreiber möglich sind, wenn sie die Ausbauziele verfehlen. Just in ihrer letzten Sitzung hat der Beirat der Bundesnetzagentur festgestellt, dass die Ausbauziele verfehlt wurden. Die Unternehmen haben nun noch die Chance, innerhalb der nächsten Monate nachzuliefern - ansonsten sind die Strafen fällig. Bei der letzten Frequenzvergabe („5G-Frequenzvergabe“) war auch Roaming und Infrastruktursharing Bestandteil der Auflagen.

Darüber hinaus haben wir uns im letzten Jahr dafür entschieden, eine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) zu gründen. Diese befindet sich derzeit im Aufbau. Sie soll dabei helfen, dass die sogenannten weißen Flecken - also Flächen ohne Mobilfunk - der Vergangenheit angehören. Damit soll der bisher rein privatwirtschaftliche Ausbau unterstützt werden, indem z.B. die MIG bei der Suche nach Standorten hilft oder selbst den Bau eines Mobilfunkmasts in Auftrag gibt, der dann von den Mobilfunkunternehmen genutzt werden kann.

Weitere Maßnahmen, wie ein Förderprogramm von 1,1 Mrd. Euro für den Bau von 5.000 neuen Mobilfunkmasten in weißen Flecken oder aber die Verkürzung von Genehmigungsverfahren, wurden im vergangenen Jahr in der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung beschlossen. Diese finden Sie unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/mobilfunkstrategie.html . Darin wird auch klar formuliert, dass wir mit den bisherigen Entwicklungen nicht zufrieden sind. Jedoch gibt es auch positive Aspekte am deutschen Mobilfunk- und Breitbandnetz: So war es insbesondere in der Corona-Krise trotz Spitzenauslastung sehr stabil. Andere europäische Länder hatten hingegen deutlich mehr Probleme.

Ich hoffe, dass ich Ihnen ein besseres Verständnis unserer digitalen Infrastrukturpolitik geben konnte und stehe für Nachfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hansjörg Durz

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