Hansjörg Durz
Hansjörg Durz
CSU
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Frage von Ines R. •

Frage an Hansjörg Durz von Ines R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Durz,

nach Veröffentlichungen des NDR gibt es in Bayern bis zu 170 Bohrschlamm Lagerstätten in denen die giftigen Abfälles der Fracking Technik gelagert werden.

Wie wird das Grundwasser und der Boden vor Vergiftung geschützt?

Macht es nicht Sinn diese Technologie zur Förderung von fossilen Brennstoffen im Zeitalter der regenerativen Energie komplett zu verbieten? Wie ist Ihre Haltung zum Fracking?

Quelle
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Bohrschlamm-Entsorgung-Niedersachsen,bohrschlamm140.html

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

Hansjörg Durz
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Rückert,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Fracking auf abgeordnetenwatch.de.

Die regenerativen Energien haben sich in den vergangenen Jahren stark entwickelt. Dennoch ist es aber heute und auch auf absehbare Zeit noch nicht möglich, die gesamte Energieversorgung aus den Erneuerbaren Energien zu bestreiten. Nichtsdestoweniger ist es selbstverständlich das Ziel, die fossile Energieversorgung langfristig und nachhaltig abzulösen. Hierfür haben wir beispielsweise mit dem EEG und mit zahlreichen weiteren Maßnahmen zur Förderung der Erneuerbaren Energien die richtigen Weichen gestellt. Fest steht aber auch: der Umbau unserer Energieversorgung hin zu einer Versorgung aus 100% regenerativen Energien muss mit Maß und Mitte vollzogen werden. Auf dem Weg dorthin darf die Versorgungssicherheit nicht aufs Spiel gesetzt werden. Gerade Erdgas wird hier eine entscheidende Rolle spielen. Genau aus diesem Grund lehne ich ein einfaches Verbot der Fracking-Technologie auch ab.

Tatsache ist: Die Fracking-Technologie ist ein in der konventionellen Gasförderung in Deutschland seit Anfang der 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts bewährtes Verfahren und steht derzeit für rund ein Drittel der heimischen Erdgasförderung. Gerade die Abhängigkeit von russischem Erdgas zeigt, dass Deutschland alles tun muss, um neue einheimische Energiequellen zu erschließen - selbstverständlich unter den weltweit strengsten Umweltschutzvorkehrungen.

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf bestehende Ängste und Vorbehalte gegenüber der Fracking-Technologie ist eine Versachlichung der Debatte erforderlich. Es ist deshalb richtig und zielführend, dass die Bundesregierung in ihren Entwürfen Wissenschaft und Forschung eine zentrale Stellung einräumt.

Seien Sie Versichert: Ich kann Bedenken gegenüber der Fracking-Technologie grundsätzlich gut nachvollziehen. Auch für die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag genießt der Schutz von Gesundheit und Umwelt bei der Erdgasgewinnung Vorrang vor allen anderen Interessen. Dies gilt für konventionelles Erdgasfracking im Sandstein, wie es in Deutschland bereits seit etwa 50 Jahren praktiziert wird, ebenso, wie für Fracking in unkonventionellen Lagerstätten, dem Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein.

Eben deshalb halte ich es aber für geboten, das von der Bundesregierung vorgelegte Regelungspaket zum Fracking zeitnah zu verabschieden. Einer Arbeitsgruppe der Koalition ist es vor der letzten Sommerpause gelungen, letzte Schutzlücken in den Entwürfen zu schließen. Unter anderem wollen wir – dies war uns als CSU-Landesgruppe besonders wichtig – die sogenannte 3000-Meter-Grenze streichen. Unkonventionelles Fracking soll auch außerhalb der absoluten Verbotsgebiete erst einmal grundsätzlich verboten sein, und das unabhängig von der Tiefe der Bohrung. Auch beim Schutz der Lebensmittelerzeugung und dem Umgang mit dem Lagerstättenwasser sind wir noch einmal zu schärferen Regelungen gekommen.

Für den Gesundheits- und Umweltschutz wären die neuen Regelungen ein erheblicher Schritt nach vorn. Bitte bedenken Sie die Ausgangslage: Gegenwärtig ist Fracking, und zwar sowohl das konventionelle als auch das unkonventionelle, in Deutschland keinesfalls verboten. Das Gegenteil ist der Fall: Weder unser Umwelt-, noch unser Bergrecht werden den spezifischen Gefahren dieser Technologie wirklich gerecht, und auch eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach geltendem Recht nicht sichergestellt. Beides können wir mit den vorliegenden Entwürfen ändern – eine Chance, die wir nicht verstreichen lassen sollten.

Leider sind die Gespräche zu diesem Thema immer noch nicht beendet, so dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte. Wir hoffen, dass es nun bald zu einer Lösung kommt, damit die anspruchsvollen Vorgaben zum Schutz von Mensch und Umwelt endlich umgesetzt werde können.

Mit freundlichen Grüßen

Hansjörg Durz, MdB

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