(...) Sie haben schon völlig zu Recht das Recht auf körperliche Unversehrtheit angesprochen. Daneben haben wir in Deutschland die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern. Jetzt stellt sich die Frage, inwieweit und ob sich diese Grundrechte gegenseitig begrenzen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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