Frage an Hans Plate von Klaus E. bezüglich Verbraucherschutz
Hallo,
ist es richtig, dass bei der Wahlkostenerstattung die Stimmberechtigten gezählt werden, und nicht die tatsächlich abgegebenen Stimmen?
Ein schematisches Beispiel: 80 Personen sind stimmberechtigt.
70 Personen wählen nicht.
5 Personen wählen Partei A, 5 Personen wählen Partei B.
Dann hättet Partei A einen Antei von 50%, bekäme daher für 40 Stimmen eine Wahlkostenerstattung.
Mir geht es nicht darum, ob mein Beispiel realistisch ist. Es geht mir nur um den Berechnungsmodus.
Mit freundlichen Grüßen
K. Erhard