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Hans-Peter Goetz
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Frage von Antje B. •

Frage an Hans-Peter Goetz von Antje B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ein Arbeitsplatzverlust ist heutzutage leider keine Ausnahmeerscheinung. In diesem Fall ist der erste Schritt der Gang zur Agentur für Arbeit. Geschieht dies das 1. Mal im Erwerbsleben, werden die persönlichen Daten des Betroffenen umfänglich aufgenommen und erfasst. Dabei wird dem Arbeitssuchenden/Antragsteller auf ALG unabhängig vom Lebensalter und Dauer des Arbeitslebens die Frage nach der Staatsbürgerschaft und etwaigen Migrationshintergrund der ELTERN des Bürgers gestellt.

WARUM? Kennen Sie den Hintergrund dieser Frage und Erfassung dieser „Abstammungsdaten“? Wofür und von wem werden diese Angaben (Herkunft der Eltern) benötigt/genutzt? Wie stehen Sie zur Erhebung genau dieser Information zur Herkunft antragstellender Bürger*innen? Ist diese Frage vereinbar/konform mit den Gesetzen und Regelungen die Tätigkeit, Verantwortung und Vollmachten der Agentur für Arbeit und die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen betreffend?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau B.,

dass die Arbeitsagenturen nach einem Migrationshintergrund der Eltern fragen, war mir nicht bekannt. Diese Frage erschließt sich mir auch nicht, irgendeine Bedeutung dieser Information für die Bearbeitung des Antrages erkenne ich nicht. Wenn aber Daten nicht erforderlich sind, dann sollen sie auch nicht erhoben werden. Ich kann dieser Frage gern nach dem 1.9. nachgehen. Unabhängig davon und von dem Umstand, dass es bundeseinheitliche Erfassungen sein dürften, rege ich an, dass Sie sich an unsere Landesdatenschutzbeauftrage wenden. https://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=bb1.c.233960.de

Mit freundlichem Gruß

Hans-Peter Goetz