
(...) Das gilt auch für den Bereich der Gefahrenabwehr. Wirkmechanismus der Videoüberwachung ist eine effiziente Strafverfolgung durch eine verbesserte Beweislage. Dies führt auch zur Abschreckung und dürfte gegenüber einem wie auch immer gearteten medialen Interesse potentieller Täter überwiegen. (...)