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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Tim K. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Tim K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Friedrich,

soeben habe ich Ihr Interview im Spiegel gelesen, und da stellt sich mir eine Frage zum Thema ausgeweitete Videoüberwachung. Zu diesem Thema ist mir ein Gedanken gekommen, den ich gerne von Ihnen kommentiert hätte.

- Ziel des Terrorismus ist doch ein Land zu demoralisieren und den Terror möglichst weit, auch medial, zu verbreiten. Würde eine ausgeweitete Videoüberwachung nicht gerade Terroranschläge fördern, da die Anschläge so doch viel besser in den Medien zur Geltung gebracht werden können? Man kann dann nicht nur die Auswirkung einer Explosion sehen, sondern, bei geschickter Platzierung und gutem Timing, auch den Anschlag selber. Das Argument, dass diese Videoaufnahmen nur für Ermittlungen gedacht wären, lasse ich nicht gelten, da bekanntlich immer Bilder und Videos an die Presse gelangen.

Für die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im Vorraus

Mit freundlichen Grüßen
T. Krampe

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Krampe,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Nutzung von Videotechnik (Videoüberwachung, Videoaufzeichnung, Videoauswertung) ist eine wichtige Maßnahme, um der - spätestens seit dem 11. September 2001 - weltweit geänderten Gefahrenlage zu begegnen. Ermittlungen, insbesondere im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität und im terroristischen Umfeld, können vom Einsatz von Videotechnik und der Auswertung von Videodaten profitieren. Das gilt auch für den Bereich der Gefahrenabwehr. Wirkmechanismus der Videoüberwachung ist eine effiziente Strafverfolgung durch eine verbesserte Beweislage. Dies führt auch zur Abschreckung und dürfte gegenüber einem wie auch immer gearteten medialen Interesse potentieller Täter überwiegen. Das Entdeckungsrisiko wiegt hier stärker als die Aussicht auf eine breite Zuschauerschaft. Es erscheint darüber hinaus unangemessen, den Einsatz besonders effektiver Instrumente der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr an den problematischen Motivlagen einzelner Täter auszurichten.

Die Zuständigkeit für den Einsatz von Videotechnik im öffentlichen Raum liegt schwerpunktmäßig bei den Ländern. Die Bundespolizei nutzt im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Videotechnik unter anderem auf Bahnhöfen und Flughäfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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