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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Enrico W. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Enrico W. bezüglich Recht

Werter Hr. Innenminister,

kürzlich haben Sie, zu Recht, mehr Datenschutz in "Sozialen Netzwerken" gefordert.

An der Stelle verwundert es mich jedoch, warum man Unternehmen, wie zB. Facebook, die auch in unserem Land Niederlassungen (bzw. Tochterunternehmen) betreiben, für Verstöße gegen nationale Gesetze über die jeweiligen Niederlassungen zur Rechenschaft zieht.

So hat Facebook über die "Facebook Deutschland Gmbh" (Hamburg) einen Arm in die Bundesrepublik, der offentsichlich dem Hauptgeschäft - Anzeigenverkauf - dient. Es ist auch offentsichtlich, daß es sich hier nicht um ein tatsächlich eingenständiges Unternehmen, sondern lediglich eine Abteilung mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit, handelt - ergo: die Kontrolle/Steuerung unterliegt dem Konzern, ist also ein fester Bestanteil selbigens

Warum packt man den Konzern nicht an genau diesem Arm und macht diese Tochter stellvertretend für den Gesamtkonzern haftbar ?

Mangelt es hierzu an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage ?

Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Weigelt,

Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich, MdB, dankt Ihnen für Ihre Frage zum Datenschutz in Sozialen Netzwerken. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Nach der derzeitigen Rechtslage findet deutsches Datenschutzrecht gegenüber solchen US-Unternehmen keine Anwendung, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat Daten ihrer Nutzern verarbeiten. Das ist bei dem von Ihnen beispielhaft genannten Sozialen Netzwerk Facebook der Fall. Dort findet die Datenverarbeitung in Irland und nicht in der Hamburger Niederlassung statt. Dem steht auch nicht entgegen, dass Facebook in Hamburg eine Niederlassung zu Marketing- und Werbezwecken unterhält. Deutsche Gerichte haben diese Rechtslage inzwischen bestätigt (zuletzt Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 23. April 2013).

Aus Sicht des Bundesinnenministers ist die derzeitige Rechtslage jedoch dringend reformbedürftig. Für internationale Unternehmen, die ihre Dienste und Produkte in Europa anbieten, müssen die gleichen Datenschutzstandards gelten. Es darf nicht davon abhängen, in welchem Land das Unternehmen seine Daten verarbeitet. Mit rein nationalen Gesetzen können wir dieses Ziel jedoch nicht erreichen. Aus diesem Grund wird derzeit das Datenschutzrecht auf europäischer Ebene reformiert. Der Bundesinneninnenminister setzt sich bei dieser Reform insbesondere dafür ein, dass in Europa einheitliche hohe Datenschutzmaßstäbe gelten und auch außereuropäische Anbieter durch sie gebunden werden.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Kathrin Haße
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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