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Hans-Peter Friedrich
CSU
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Frage von Sibylle G. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Sibylle G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich

Da Frau Merkel im Alleingang die Grenzen geöffnet hat ,hat sie gegen das GG verstossen
(Artikel 16 Absatz 1 besagt,das politisch Verfolgte Asyl geniessen,Absatz 2 sagt jedoch das sich darauf nicht berufen kann ,wer aus einem sicheren Drittland kommt.
Somit sind alle zu Fuss Eingereisten illegal im Land.
Wie lange will sich die CSU diesen Rechtsbruch von Frau Merkel noch gefallen lassen?
Wann werden die in Deutschland geltenden Gesetze wieder angewendet,das heisst "Flüchtlinge"wieder zurückgeschickt?
Wann wird die CSU gegen die Bundesregierung klagen(Herr Seehofer hatte dieses erwähnt) oder wollen Sie diesen Rechtsbruch durch die Bundesregierung weiterhin tatenlos zusehen?
Wann werden die deutschen Grenzen endlich gesichert?,wie lange wollen Sie warten ,ist Ihnen bekannt,das die Türkei mittlerweile eine Visumpflicht für Syrer eingeführt hat?
Wollen Sie weiterhin hoffen das die Türkei die durch sie in Deutschland eingewanderte Migranten zurücknimmt?
Meiner Meinung nach musste jetzt folgendes passieren .
1 Sofortige Sicherung der deutschen Grenze
2 Aufnahmestop durch Zurückweisung aller sogenannten Flüchtlinge,Rücksendung nach Österreich.
3 Klage gegen Frau Merkel(Misstrauensvotum)
4 Abweisung nach Einzelfallprüfung,wegen Verstoss gegen das Grundgesetz und Dublin 3

5 Verschärfung des Asylrechts und Aufenthaltsrechtes ,insbesondere müssen kriminelle Ausländer zurückgeführt werden,wenn Papiere fehlen oder zum Beispiel weggeworfen werden,sollte die Bundesregierung ein sogenanntes "one way travel document" anwenden ,welches nur für die Ausreise der Person gilt.

6 Ersttäter sollten beim ersten Mal verwarnt werden ,das beim zweiten Mal der Aufenthaltstitel entzogen wird, auch wenn keine mindestens 1 jährige Haftstrafe vrliegt.
Hier muss der Schutz der eigenen Bevölkerung Vorrang haben,z b warum soll jemand hier mit Drogen handeln dürfen,oder andere schwere Straftaten begehen dürfen,immer wieder ?
Das sollte auch für hier bereits lebende Personen gelten

mit freundl. grüssen
s.goebel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Goebel,

vielen Dank für Ihre Anfrage über „abgeordnetenwatch“.

Sie haben Recht: Wir müssen die Zuwanderung der Flüchtlinge wirksam begrenzen, denn kein Land der Welt, auch Deutschland nicht, kann einen unbegrenzten Zuzug auf Dauer verkraften.
Wenn die unkontrollierte Zuwanderung nicht gestoppt wird, ist der soziale Friede in Gefahr. An den Grenzen muss wieder Ordnung herrschen.
Deswegen ist es zu begrüßen, dass die EU-Staats- und Regierungschefs sich letztens beim EU-Türkei-Gipfel auf eine gemeinsame europäische Vorgehensweise in der Migrationskrise geeinigt haben.

Bis zum Jahresende wird der konsequente Schutz der EU-Außengrenzen angestrebt, um die Funktionstüchtigkeit des Schengen-Systems wiederherzustellen.
Damit bringt die EU ihre Entschlossenheit zum Ausdruck, auch weiterhin freie Binnengrenzen in Europa zu ermöglichen und dafür die konkreten Voraussetzungen zu schaffen.
Das ist gut - sowohl für die Bürger als auch für die Wirtschaft. Ob es gelingt, bleibt aber abzuwarten. In der Zwischenzeit kann auf nationale Maßnahmen nicht verzichtet werden.
Dabei steht es selbstverständlich außer Frage, dass bedrohten Menschen geholfen werden muss – die Aufnahme von Verfolgten ist eine christliche Notwendigkeit.
Sie findet jedoch in der Integrationsfähigkeit der Gesellschaft ihre Grenze: Wenn darüber hinaus mehr Menschen aufgenommen würden, führt das zwangsläufig zur
Bildung von Parallelgesellschaften, was wiederum Konflikte in sich birgt. Deswegen ist es wichtig, den Flüchtlingen bereits in ihren Herkunftsländern und in den
Flüchtlingslagern der angrenzenden Nachbarländern Hilfe zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB

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