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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Markus P. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Markus P. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Minister Friedrich,

hier in Karlsruhe explodiert die Kriminialität im Umkreis der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge.

Es ist mittlerweile oft mehrmals täglich in der Presse von Überfällen, Einbrüchen oder Diebstähle zu lesen, die von Leuten ausgeübt wurden, die hier bei uns Schutz suchen.

Trotz dieses Umstandes möchte die Bundesregierung mehr Asylbewerber aufnehmen. Sollte die Bundesregierung nicht erst dafür sorgen, daß die Bürger nicht darunter leiden, damit die Akzeptanz in der Bevölkerung für Asyl nicht fällt?

Mit freundlichem Gruß

Markus Pietrek

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pietrek,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Asylpolitik und Sicherheit.

Das Recht auf Asyl ist in Deutschland ein fest verankertes Grundrecht. Auf dieses Recht können sich alle Menschen berufen, die die berechtigte Furcht haben müssen, in ihrem Heimatland wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischer Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt zu werden. Entsprechend dieser Kriterien erfolgt in Deutschland auch die Anerkennung als Asylberechtigter in einem geregelten Verfahren. Der Zugang zum Asylverfahren ist nicht quotiert oder in anderer Form zahlenmäßig nach oben oder unten begrenzt. Die Aussage, die Bundesregierung wolle mehr Asylbewerber aufnehmen, trifft daher nicht zu.

Zu dem von Ihnen geschilderten Problemen im Umkreis der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Karlsruhe muss ich darauf hinweisen, dass in der Bundesrepublik Deutschland für Polizeiangelegenheiten grundsätzlich die Bundesländer zuständig sind und ich daher nur zu Fragen, die in meinem Zuständigkeitsbereich liegen, Stellung nehmen kann. Grundsätzlich kann ich aber feststellen, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern ihre Aufmerksamkeit wesentlich auf die Bekämpfung von Straftaten konzentrieren und unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder Nationalität der Tatverdächtigen bei Vorliegen einer Straftat ermitteln.

Entsprechend der föderalen Ordnung in Deutschland entscheiden die Bundesländer auch grundsätzlich weitgehend eigenverantwortlich über die Organisation des Polizeiwesens, Art und Umfang polizeilicher Ermittlungen sowie über die Durchführung aller aus diesem Aufgabenbereich resultierenden Entscheidungen und Maßnahmen. Zu dem von Ihnen geschilderten Anstieg der Kriminalität im Umkreis der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Karlsruhe liegen mir daher auch keine näheren Informationen vor. Soweit dies tatsächlich der Fall sein sollte, ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die örtlichen Polizeibehörden zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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