Frage an Hans-Peter Friedrich von Markus L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
sind Sie als Verfassungsminister tatsächlich der Meinung (wie einem ihrer Pressestatements im Zusammenhang mit der NSA Affaire zu entnehmen ist), dass dem deutschen Grundgesetz ein "Supergrundrecht Sicherheit" zu entnehmen ist? Wo ist dieses "Supergrundrecht Sicherheit" codifiziert bzw. aus welchem Artikel des GG leiten Sie dieses Recht ab? Gehen Sie davon aus, dass dieses "Supergrundrecht" den im Grundgesetz ausdrücklich ausformulierten Grundrechten der Art. 1 bis 19 übergeordnet ist, sie also faktisch außer Kraft setzen kann? Oder wie ist ansonsten der Terminus "Supergrundrecht" zu verstehen?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Laymann

