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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Lisa W. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Lisa W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Minister,

1. Bitte definieren Sie in einem Satz den Begriff "Supergrundrecht", den Sie am 16.07 im Rahmen einer Pressekonferenz verwendeten.

2. Sind Sie nach wie vor der Meinung, Sicherheit sei ein "Supergrundrecht" (gemäß Ihrer eigenen Definition)? Gehen Sie in Ihrer Antwort bitte kurz auf Artikel 10 (das Post- und Fernmeldegeheimnis) des Grundgesetzes ein.

Vielen Dank und weiterhin viel Erfolg bei der gründlichen Aufklärung

Ihre

Lisa Wannemaker

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Wannemaker,

zur Beantwortung Ihrer Frage anbei die Presseerklärung des Bundesministers des Innern:

„Bundesinnenminister informiert Bundestagsabgeordnete nach USA-Reise

Nach seiner Rückkehr aus Washington informierte Bundesinnenminister Dr.Hans-Peter Friedrich das Parlamentarische Kontrollgremium und den Innenausschuss über die Ergebnisse seiner politischen Gespräche über das öffentlich diskutierte Abhörprogramm der USA.

Nach der Sitzung der nichtöffentlich tagenden Bundestags-Gremien gab der Minister Statements gegenüber Medienvertretern.

Dabei führte Dr. Friedrich unter anderem aus: "Meine Reise hatte einen doppelten Zweck. Erstens klar zu machen, dass die Regierung dieses Thema ernst nimmt. Das klare politische Signal an die USA ist, dass wir den Schutz der Privatsphäre unserer Bürger für sehr wichtig ansehen und dies für uns höchste Priorität hat. Diese Botschaft ist bei den Amerikanern auch angekommen. Zweitens: Wir verlangen Aufklärung aller Vorwürfe, und die Amerikaner haben dies zugesagt. Die Geheimhaltungsstufen vieler Dokumente, die für die Aufklärung wichtig sind, sollen in einem sog. Deklassifizierungsprozess herabgestuft werden - soweit das für Geheimdienste eben möglich ist."

Für Berichte und Behauptungen, denen zufolge bei US-Abhörprogrammen gegen deutsches Recht verstoßen worden sei, gäbe es bislang keine Belege. "Aber wenn es der Fall sein sollte, dann wäre das inakzeptabel und müsste in Zukunft aufhören."

Der Bundesinnenminister wies in diesem Zusammenhang auch auf die Notwendigkeit hin, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Sicherheit und Freiheit in Einklang zu bringen. Hier müsse eine vernünftige Ausgewogenheit vorhanden sein.

"Einer meiner Vorgänger hat einmal gesagt ´Sicherheit ist ein Supergrundrecht´. Und ich glaube, man muss den Menschen auch sagen, dass die Sicherheit der Bevölkerung für Gesundheit und Leben ein Grundrecht ist, das wichtig ist. Und das wir auch dieses Grundrecht, in der Abwägung aller Dinge, ganz nach vorne stellen müssen, natürlich nicht um den Preis Freiheit einzuschränken, aber immer wissend, dass es eine Balance zwischen Sicherheit und Freiheit geben muss."

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Kathrin Haße
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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