Portrait von Hans-Peter Friedrich
Hans-Peter Friedrich
CSU
20 %
/ 15 Fragen beantwortet
Frage von Marcus B. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Marcus B. bezüglich Recht

Man mag sich zwar über die "Bespitzelung" durch eigentlich befreundete Staaten ärgern, jedoch offenbart das Ausmaß des Skandales technische Möglichkeiten, die für die Praxis des Jugendschutzes oder des Personenschutzes durchaus relevant sein könnten.

Eine sinnvolle Anwendung wäre, im Internet alle Angebote, die in den Bereich des Jugendschutzes fallen, zu identifizieren, und, unabhängig vom Standort des Servers, von dem aus die Inhalte eingespeist werden, für Deutschland eine Art der interaktiven Ausweiskontrolle dazwischen zu schalten, ohne die der Inhalt der Website dann nicht freigegeben wird.

Oder auch: Die staatliche Kontrolle über das Glücksspiel ist nur eingeschränkt möglich, da Internetangebote sich immer rascher ausbreiten. Die Teilnahme am Glücksspiel überhaupt sollte zukünftig darüber hinaus vom tatsächlich verfügbaren Haushaltseinkommen abhängig gemacht werden.

Auch hierfür könnte eine Abfragemaske entwickelt werden.

Ebenso könnte ein interaktiver Schutz vor betrügerischen Websites entwickelt werden, denn Abofallen sind lästig.

Nehmen scheint ja seliger als Geben, denn der Staat hat ja für Domains Regestrierungsgebühren eingenommen, was dann mit den Sites veranstaltet wird, interessiert ja nicht, dafür gibt es ja dann eine -oft genug machtlose- Regulierungsbehörde...

Wieso werden eigentlich hochbezahlte und hochspezialisierte Programmierer nur dafür bezahlt, für die Illusion der Gefahr von Terrorismus Programme zu erstellen, obwohl längst klar ist, dass dadurch absolut keine Tat je verhindert wird,wobei der eine oder andere geschnappte Terrorismus-Amateur außer Betracht bleiben kann, weil er gar keine Bedrohung ist ?

Wieso wird nicht mal zur Abwechslung etwas für die breite Allgemeinheit wirklich Sinnvolles von unseren Steuergeldern finanziert?

Mit freundlichem Gruß

Marcus Böhm

Portrait von Hans-Peter Friedrich
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Böhm,

ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 7. Juli 2013. Insbesondere Ihre Forderung für mehr Jugendschutz im Internet teile ich. Wobei der Jugendschutz in Deutschland bereits heute einen hohen Stellenwert hat.

Durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Bundesländer und durch das Jugendschutzgesetz des Bundes ist der Jugendschutz in Deutschland geregelt. Kinder und Jugendliche sollen vor gefährdenden oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigenden Angeboten im Internet geschützt werden. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist für die Überwachung zuständig. Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind auch Jugendschutzprogramme vorgesehen. Die Anbieter von Seiten mit jugendgefährdenden Inhalten müssen durch entsprechende Verfahren sicherstellen, dass niemand unter 18 Jahren auf die Internet-Angebote gelangen kann. Bei Verstoß drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gilt jedoch nur für Angebote aus Deutschland. Deshalb beteiligt sich die Bundesregierung an den Beratungen zu gemeinsamen Regelungen in Hinblick auf den Jugendschutz im Internet auf europäischer Ebene. Dabei gilt das deutsche System als wegweisend.

Die KJM hat zudem im Jahr 2012 zwei konkrete Jugendschutzprogramme genehmigt. Eines wurde vom Verein "JusProg" entwickelt, das andere von der Deutschen Telekom. Beide Filtersysteme basieren darauf, dass die Anbieter von Webseiten im Quellcode Angaben einbauen, ab welchem Alter ihre Seiten unbedenklich sind. Eine spezielle Jugendschutz-Software kann diese Daten auslesen und daraus so genannte White Lists erstellen, die für die jeweilige Altersgruppe nur unbedenkliche Seiten aufführt.

Trotz aller Bemühungen Seitens Politik und Verwaltung wird aber das Internet nie komplett sicher sein. Eine komplette staatliche Kontrolle des Netzes kann auch nicht das Ziel der Bemühungen sein. Deshalb ist es wichtig, dass sich jede Nutzerin und jeder Nutzer des Internets mit den vorhandenen Gefahren auseinandersetzt und Eigenverantwortung für den eigenen Schutz und den Schutz seiner Familienangehörigen übernimmt. Auch hier lässt der Staat die Menschen nicht allein, sondern bietet den Menschen mit Portalen wie www.sicher-im-netz.de , dessen Schirmherr ich als Bundesinnenminister bin, dem Portal „BSI für Bürger“ des Bundesamts für Sicherheit der Informationstechnik oder auchwww.vorsicht-im-netz.de , das von meiner Kollegin Frau Aigner unterstützt wird, entsprechende Informationen an.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Hans-Peter Friedrich
Hans-Peter Friedrich
CSU