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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Stephan L. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Stephan L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

heute las ich einen interessanten Artikel in der WAZ mit der Schlagzeile " Städte fürchten Millionenkosten durch Zuwanderung" http://www.derwesten.de/politik/staedte-fuerchten-millionenkosten-durch-zuwanderung-id7618999.html. Unter anderem ist zu lesen, dass ab 2014 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien in Europa gelten.

Meine erste Frage hierzu: Wäre es nicht besser die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für die beiden Länder in Europa rückgängig zu machen, da meiner Meinung nach mit einer weiteren Masseneinwanderung auch nach Deutschland zu rechnen ist?

Der Präsident des deutschen Städtetages Herr Christian Ude fordert eine Diskussion auf EU-Ebene, wie die Lebensbedinungen der Menschen in Rumänien und Bulgarien zu verbessern sind.

Meine zweite Frage hierzu: Wird die Bundesregierung in Zukunft Gespräche mit Ländern wie Bulgarien, Rumänien, Griechenland und Spanien zwecks Verbesserung der dortigen Lebensbedinungen führen, um weitere Armutswanderungen nach Deutschland zu unterbinden?

Über eine ausführliche Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stephan Luckaßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Luckaßen,

vielen Dank für Ihre Anfragen.

Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus Art. 45 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union steht allen EU-Bürgern zu, auch den Staatsangehörigen von Rumänien und Bulgarien. Gemäß den Beitrittsverträgen von Rumänien und Bulgarien zur EU haben die alten Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für maximal sieben Jahre nach Beitritt zu beschränken, also längstens bis zum 31. Dezember 2013, und den Arbeitsmarktzugang für Staatsangehörige Bulgariens und Rumäniens während dieser Zeit grundsätzlich nach nationalem Recht zu steuern. Über dieses Datum hinaus sind angesichts der Bestimmungen der Europäischen Verträge keine Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit mehr möglich.

Die Herkunftsstaaten müssen die Lebensbedingungen der betroffenen Menschen im Land nachhaltig verbessern. Und die Herkunftsstaaten müssen dafür sorgen, dass die Gelder, die über den EU-Haushalt zur Verfügung gestellt werden, auch tatsächlich zielgerichtet für eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen vor Ort eingesetzt werden. Die Bundesregierung ist hierzu mit den betroffenen Ländern sowohl auf europäischer Ebene als auch bilateral im Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich

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