(...) welche Haltung haben Sie zu dem Vorschlag das Widerstandrecht von Art. 20 Satz 3 GG zu konkretisieren durch meinen Vorschlag, dass die Verhinderung der Inkraftsetzung eines Gesetzes nicht nur durch den Bundespräsidenten erfolgen kann, sondern auch durch ein qualifiziertes Volksbegehren auf Bundesebene. (...)