
(...) Liegt das Einkommen unterhalb bzw. geringfügig über der so genannten Einkommensgrenze, werden die Betreuungskosten im rahmen der der Jugendhilfe in voller Höhe bzw. anteilig direkt dem Kindertagesstättenträger erstattet, *so dass eine zweckentsprechende Verwendung gewährleistet wird*. (...)