(...) Liegt das Einkommen unterhalb bzw. geringfügig über der so genannten Einkommensgrenze, werden die Betreuungskosten im rahmen der der Jugendhilfe in voller Höhe bzw. anteilig direkt dem Kindertagesstättenträger erstattet, *so dass eine zweckentsprechende Verwendung gewährleistet wird*. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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