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Hans-Georg Faust
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Frage von Jessica F. •

Frage an Hans-Georg Faust von Jessica F. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Faust,

in der Stadt Goslar sind die Kosten für die Kindergartenbetreuung prinzipiell einkommensunabhängig. Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Antrag auf wirtschaftliche Jugendhilfe beim Landkreis zu stellen. Der 7-seitige Antrag muss von den Eltern gestellt werden. Wird dieser Antrag bewilligt, werden die Betreuungskosten, abhängig von den finanziellen Verhältnissen einer Familie, teilweise oder sogar ganz übernommen.

Zahlt eine Familie die Gebühren nicht, werden sie im nächsten Monat von der Stadt schriftlich angemahnt. Erfolgt daraufhin keine Zahlung, wird der Ausschluss aus dem Kindergarten angedroht. Gleichzeitig wird für den fälligen Betrag eine Ratenzahlung angeboten und darauf hingewiesen, dass man wirtschaftliche Jugendhilfe zu beantragen. Erfolgt daraufhin keine Zahlung, wird das Kind vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen.
Sieht man sich die betroffenen Familien genauer an, sind es meist die klassischen Problemfamilien. Geringes Einkommen, familiäre Probleme, finanzielle Probleme. Eltern, die damit überfordert sind Anträge zu stellen, Schulden zu bezahlen. Genau bei diesen Familien sollte doch oberste Priorität haben, dass die Kinder den Kindergarten besuchen. Dass sie im sozialen Netz des Kindergartens bleiben und nicht ins gesellschaftliche Abseits geraten. Dass sie die frühkindliche Förderung bekommen, die ein Kindergarten bietet und Bezugspersonen haben, die ihre Entwicklung verfolgen und rechtzeitig alarmieren, wenn etwas falsch läuft!

Bezieht man in seine Überlegungen mit ein, wie viel Geld unsere Gesellschaft die Kinder, die durchs soziale Netz gefallen sind, die keine vernünftige Ausbildung bekommen haben, später kosten, wenn aus diesen Kindern Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger werden, so geht die Rechnung ganz sicher nicht auf.

Wie stehen sie zu diesem Thema? Dürfen Kinder aus finanziellen Gründen vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen werden?

Mit freundlichen Grüssen,
J. Frischmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Frischmann,

im Mittelpunkt Ihrer Anfrage steht das Verwaltungshandeln der Stadt Goslar bzw. des Landkreises Goslar zur allgemeinen Kostenregelung für die Kindertagesstättenbetreuung. Ich habe Ihre Anfrage zum Anlass genommen, beim Landkreis Goslar und der Stadt Goslar nach dem entsprechenden Verwaltungshandeln nachzufragen. Mir liegen nun die entsprechenden Antworten der zuständigen Verwaltungen vor und kann Ihre Frage nun wie folgt beantworten:

*1. Kostenbeteiligung durch Eltern für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte* Für jedes in einer Kindertagesstätte betreute Kind werden vom jeweils zuständigen Träger (z.B. Stadt, Gemeinde, kirchliche Institution, freier Träger) Gebühren erhoben, ausgenommen das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung. Die Höhe der Gebührensätze, die in einzelnen Satzungen jeweils gestaffelt festgelegt wird, richtet sich gemäß § 20 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung der Zahl ihrer Kinder.

Sofern die Gebühren nicht von den Sorgeberechtigten getragen werden können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Gebühren gemäß § 90 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) beim zuständigen Jugendhilfeträger (hier: Landkreis Goslar) zu stellen. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Jugendhilfeträger ist ein geringfügiges Einkommen. Liegt das Einkommen unterhalb bzw. geringfügig über der so genannten Einkommensgrenze, werden die Betreuungskosten im rahmen der der Jugendhilfe in voller Höhe bzw. anteilig direkt dem Kindertagesstättenträger erstattet, *so dass eine zweckentsprechende Verwendung gewährleistet wird*.

In der Regel werden die Gebühren für Leistungsempfänger nach dem SGB II, die über keine weiteren Einkünfte verfügen, in voller Höhe übernommen.

Die Stadt Goslar gewährt eine Ermäßigung der Betreuungsgebühr um 20 %, wenn das Einkommen der Sorgeberechtigten die Einkommensgrenze (§ 90 SGB VIII) bis zu einem Betrag in Höhe von 125 Euro im Monat beträgt. Diese Regelung wird praktiziert, um sogenannte "Grenzfälle" mit aufzufangen.

In diesem Zusammenhang teilt die Stadt Goslar auch mit, dass im Jahr 2006 die Familien mit 25 % zur Abdeckung der städtischen Kosten zur Kinderbetreuung beigetragen haben.

*2. Verfahren bei der Nichtzahlung von Gebühren* Die Gebühren sind bis zum Monatsende zu bezahlen. Sobald seitens der Verwaltung der Stadt Goslar festgestellt wird, dass die Gebühren nicht gezahlt wurden, werden die Sorgeberechtigten angeschrieben und aufgefordert, die Zahlung innerhalb einer Frist von 2-3 Wochen zu leisten. Sofern die Sorgeberechtigten auf dieses Schreiben reagieren und Kontakt zur kommunalen Verwaltung aufnehmen, wird ihnen -- je nach Notlage -- z.B. eine Ratenzahlung angeboten. Reagieren die Sorgeberechtigten auf dieses Schreiben allerdings nicht, wird ihnen mit einem weiteren Schreiben der Ausschluss des Kindes von der weiteren Betreuung in der Kita mitgeteilt.

Laut Auskunft der Stadt Goslar kam es im Jahr 2007 zu 9 Ausschlüssen bei einer Betreuung von insgesamt 517 Kindern; das entspricht einer Quote von 1,7 %. Ferner kam es zu 10 Ratenzahlungen und rd. 40 angedrohten Ausschlüssen, die dann doch nicht vollzogen wurden, da die Sorgeberechtigten die ausstehenden Gebühren nachträglich bezahlt hatten.

*3. Leistungen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe* Dem Landkreis Goslar sind im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe für die Übernahme der Teilnahmegebühren für einkommensschwache Familien folgende Aufwendungen entstanden:

2006 = ca. 1.217.000,00 Euro

2007 = ca. 1.070.000,00 Euro

Durch die von der CDU-geführten Landesregierung eingeführte Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr vor der Schule, haben sich die Ausgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe entsprechend reduziert.

*4. Soziale und wirtschaftliche Hilfen für einkommensschwache Familien* Der Landkreis Goslar fördert in seiner Region gemeinsam mit unterschiedlichen Akteuren, wie z.B. Kindertagesstättenträgern, Verbänden, Vereinen und kirchlichen Institutionen, ein familienfreundliches Lebensumfeld.

Hierzu sind bereits zahlreiche Aktivitäten entstanden, wie die nachfolgend dargestellten Projekte beispielhaft zeigen:

*Projekt*

*Träger*

Betreuungsmodell für 1-3jährige

Generationenverbinden Goslar e.V.

Förderung verhaltensauffälliger Kinder in Kindertagesstätten

Diak. Beratungsdienste gGmbH

Einschulungszuschuss für Familen mit Leistungen nach dem SGB II, SGB XII
und AsylBLG

Landkreis Goslar

Ermäßigtes Mittagessen für Schulkinder

Landkreis Goslar

Mittagstisch und Hausaufgabenbetreuung

Caritas

Senkung der Kostenbeteiligung zur Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten für einkommensschwache Familien

Landkreis Goslar

Darüber hinaus hat die Stadt Goslar einen Bürgerfonds eingerichtet, der unbürokratische Hilfe anbietet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Georg Faust, MdB