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Hans-Georg Faust
CDU
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Frage von Udo H. •

Frage an Hans-Georg Faust von Udo H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Faust,

seit Jahrzehnten wird die Bundesrepublik Deutschland durch eine 2 Parteiendiktatur regiert. Sei es CDU/CSU oder SPD.
Im Verlauf dieser Jahre haben die " Altparteien " sich ebenfalls ein Monopol gesichert und grenzt die Menschen aus, die das Souverän dieses Landes sind.
Warum stimmen Sie nicht dafür, mehr Bürgerrechte durch Volksabstimmung bei verfassungsrelevanten Gesetzgebungen durchzusetzen ?
Haben die großen Parteien Angst, das ihr Parteibuch und der von der Kanzlerin verordnete Fraktionszwang dadurch ausgehebelt wird ?

Oder nehmen Sie die Ängste der Bürger in Fragen Euro, Schengener Abkommen, EU Osterweiterung oder EU Verfassung nicht ernst, denn danach sieht es ja aus, sonst würde die CDU nicht Entscheidungen treffen, ohne das Volk befragt zu haben.
Eine Gesetzesänderung in der Verfassung wäre ein leichtes, wenn es denn gewollt wäre !!!!!!!

Warum werden immer schärfere Waffengesetze erlassen ?
Von den legalen Waffenbesitzern wie Sportschützen, Jäger und Waffensammler geht in diesem Land keine Gefahr aus, am meisten von den illegalen Waffen.
Warum werden dann durch Verordnungen und Vorschriften die legalen Waffenträger gegängelt ?
Haben die Regierenden Angst vor dem eigenen Volk ?
Wann könne wir mit dem Verbot radikaler Parteien und Gruppierungen in diesem Lande rechnen.?

Warum wird kein Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht, das verurteilte ausländische Straftäter sofort aus dem Land ausgewiesen werden, ohne Rücksichtnahme auf soziale Verhältnisse ?
Ich und die meisten Mitbürger unseres Wahlkreises 52 fühlen sich bevormundet. Das schlimmste, was uns passieren kann ist, wenn die Wahlbeteiligung dramatisch einbricht, nur weil die Politikelite meint, dem Souverän eine Mitbestimmung zu verwehren.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Harenkamp,

ich teile Ihre Auffassung, dass „die Bundesrepublik Deutschland durch eine 2 Parteiendiktatur regiert“ wird nicht und kann Ihre dahingehenden Auslassungen weder nachvollziehen noch verstehen. Denn im Gegensatz zur Diktatur, wo u.a. das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Menschenrechte vorenthalten werden und das Wahlrecht den Bürgerinnen und Bürgern verweigert wird, zeichnet sich unsere Demokratie vor allem durch das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Garantie der Menschen- und Bürgerrechte und allgemeine, freie, gleiche sowie geheime Wahlen aus. All dies gibt es bei Diktaturen nicht. Plebiszitäre Formen der Staatswillensbildung stellen gegenüber dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren kein Mehr an Demokratie dar. Gegenüber der Notwendigkeit zur Reduzierung komplexer Sachfragen auf Ja-Nein-Alternativen im Plebiszit bietet das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ein größeres Maß an Verfahrensrationalität, Interessenausgleich und Gelegenheit zum Kompromiss. Außerdem stellt es die nach Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz notwendige Mitwirkung der Bundesländer an der Gesetzgebung sicher, die bei nationalen Plebisziten fehlt.

Zudem haben die meisten Befürworter von Volksabstimmungen große Probleme damit, die Frage zu beantworten, wie sie sich dazu stellten, wenn solche Volksabstimmungen Mehrheiten zB für die Todesstrafe oder die Abschaffung des Asylrechts brächten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans Georg Faust MdB