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SPD
• 23.01.2023

für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen und von sehr hohen Energiepreisen betroffen sind, wird es einen Härtefallfonds geben. Darunter fallen unter anderem Pellets, Öl oder Flüssiggas. Der Bund stellt dafür bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Antragstellung und die Auszahlung sollen über die Bundesländer organisiert werden.

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SPD
• 06.01.2023

Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen und von sehr hohen Energiepreisen betroffen sind, wird es einen Härtefallfonds geben

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SPD
• 06.01.2023

Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen und von sehr hohen Energiepreisen betroffen sind, wird es einen Härtefallfonds geben

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SPD
• 19.12.2022

für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen und von sehr hohen Energiepreisen betroffen sind, wird es einen Härtefallfonds geben.

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SPD
• 15.02.2023

Mit der Umsetzung dieses Fonds sind allerdings die Länder beauftragt, sie entscheiden auch darüber, wer antragsberechtigt ist.

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SPD
• 15.02.2023

Mit der Umsetzung dieses Fonds sind allerdings die Länder beauftragt, sie entscheiden auch darüber, wer antragsberechtigt ist.

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