Frage von Magnus H. • 27.09.2025

Antwort ausstehend von Hanna Steinmüller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hanna Steinmüller
Wenn Menschen sich vor Ort beteiligen können, etwa durch Mieterstrommodelle oder kommunale Beteiligungen an Wind- und Solaranlagen, steigt die Zustimmung enorm.
Weicht die aufgeführte Fläche zum Nachteil der Erwerber*innen von der vereinbarten Fläche ab, liegt es nahe, dass die Wohnung grundsätzlich mangelhaft ist.
Es gibt aus meiner Perspektive keine fachlichen Gründe, die gegen eine Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf gesprochen hätten.