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Hakan Taş
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Frage von Holger G. •

Unterstützt Ihre Partei, dass die Beschäftigten der freien Träger der Suchthilfe in gleicher Höhe wie die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Berlin bezahlt werden?

Sehr geehrter Herr Tas,
Hintergrund der „Wahlprüfsteine“:
In den Jahren 2019/20 standen die finanziellen Ressourcen (Zuwendungen) für Gehaltsanpassungen analog zum TV-L teilweise zur Verfügung. Teilweise aber mussten die Tarifanpassungen durch den Abbau von Stellenanteilen im Zuwendungsbereich realisiert werden.
Obwohl in den letzten Jahren eine deutliche Gehaltssteigerung der Mitarbeiter:innen der Suchthilfe umgesetzt werden konnte, besteht weiterhin die Schere zu den Gehältern der Kolleg:innen im öffentlichen Dienst. Die Umsetzung des Tarifs S+E findet für die freien Träger nicht statt.
In Anbetracht der stark steigenden Gewerbemieten, der Umstellung in der Digitalisierung und der sonstigen Kosten (Strom, Betriebskosten, Verwaltung) reichen die von Land und Bezirken zur Verfügung gestellten Sachmittel weiterhin nicht aus.

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