
Bei Einbürgerungen geht es ja um Personen, die nicht nur schon einige Jahre in Deutschland leben, sondern auch sprachlich und wirtschaftlich in Deutschland Fuß gefasst haben.
©Max Neudert
Bei Einbürgerungen geht es ja um Personen, die nicht nur schon einige Jahre in Deutschland leben, sondern auch sprachlich und wirtschaftlich in Deutschland Fuß gefasst haben.
Meiner Kenntnis nach blockiert die FDP die Reform und möchte sie momentan nicht weiter vorantreiben. Leider gibt es dazu keine weitere Kommunikation der FDP, auch ich weiß nicht mehr.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass auch abgelehnte Asylbewerber, die durch eine lange Duldung in Deutschland heimisch geworden sind, die Chance auf einen dauerhaften, gesicherten Aufenthalt haben müssen.
Ein Aufenthaltstitel nach § 25a Aufenthaltsgesetz ist - anders als beispielsweise eine Duldung - eine reguläre Aufenthaltserlaubnis.
Sie sprechen aber zu Recht an, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, den vor der Einreise zu erbringenden A1-Sprachnachweis für Ehegatt:innen abzuschaffen, noch nicht umgesetzt wurde.
Wie die Behörden nach April 2024 mit dem Verfahren und der Kommunikation mit den Antragsteller:innen umgehen, kann ich Ihnen leider noch nicht sagen. Ich würde Ihnen empfehlen, hierzu mit Ihrer lokalen Behörde den Austausch zu suchen.