Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.

©Max Neudert
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Laut Tagesordnung wird die Staatsangehörigkeitsreform am 2. Februar im Bundesrat behandelt
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Sie können jetzt bereits einen Antrag auf Einbürgerung in Ägypten stellen.
Ein konkretes Datum kann ich Ihnen noch nicht nennen.
Sie können jetzt bereits einen Antrag auf Einbürgerung in Chile stellen.