Ich würde Ihrer Frau daher empfehlen, sich anwaltlich oder durch eine sogenannte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) beraten zu lassen.
Antwort 10.04.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 28.06.2024 von Hakan Demir SPD
Erst ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.
Antwort 10.04.2024 von Hakan Demir SPD
Bis zum 27.06. wird weiterhin die alte Rechtslage angewendet
Antwort 10.04.2024 von Hakan Demir SPD
Das Gesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft
Antwort 02.04.2024 von Hakan Demir SPD
Das Gesetz gilt nicht rückwirkend für Neugeborene.
Antwort 02.07.2024 von Hakan Demir SPD
Ich nehme an, dass sie die sogenannte vorübergehende Hinnahme der Mehrstaatigkeit ansprechen, die es unter der alten Rechtslage gab.

