Frage von Hukhma L. • 28.03.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 10.04.2024
Ich würde Ihrer Frau daher empfehlen, sich anwaltlich oder durch eine sogenannte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) beraten zu lassen.
©Max Neudert
Ich würde Ihrer Frau daher empfehlen, sich anwaltlich oder durch eine sogenannte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) beraten zu lassen.
Erst ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.
Bis zum 27.06. wird weiterhin die alte Rechtslage angewendet
Das Gesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft
Das Gesetz gilt nicht rückwirkend für Neugeborene.
Ich nehme an, dass sie die sogenannte vorübergehende Hinnahme der Mehrstaatigkeit ansprechen, die es unter der alten Rechtslage gab.