
Ja, das ist möglich. Eine Einbürgerung hängt nicht vom Alter oder Ausbildungsstand ab.
©Max Neudert
Ja, das ist möglich. Eine Einbürgerung hängt nicht vom Alter oder Ausbildungsstand ab.
Die Abfolge der alternativen Identitätsklärungsmöglichkeiten wurde vom Bundesverwaltungsgericht anhand eines Stufenmodells entwickelt. Auf jeder Stufe muss alles objektiv mögliche und subjektiv zumutbare von den Einbürgerungsbewerber:innen unternommen werden, um den Nachweis zu erbringen.
Wohngeld ist eine Leistung nach SGB I. Der Erhalt von Wohngeld ist zwar nicht explizit im Aufenthaltsgesetz in der Liste der unschädlichen öffentlichen Mittel aufgeführt. Es gibt aber Rechtsprechung dazu, dass der Bezug von Wohngeld dann nicht als Verstoß gegen die eigenständige Lebensunterhaltsicherung gilt, wenn der Lebensunterhalt auch ohne das Wohngeld bereits gesichert ist.
Ich habe mich dazu mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung gesetzt, die schnellstmöglich die technischen Voraussetzungen zur Beantragung der Chancenkarte auch aus dem Iran heraus sicherstellen.
Vorab erhalten Sie von der Einbürgerungsbehörde ja lediglich die Zusage, dass Sie eingebürgert werden können, dem müssen Sie dann ja zustimmen, was die Annahme der Staatsbürgerschaft ist.
Die Unterhaltspflicht von Kindern für deren Eltern ("Elternunterhalt") greift nur bei sehr hohen Einkommen und auch dann nie soweit, dass Sie als erwerbstätige Tochter dadurch so stark belastet würden, dass Sie die für die Einbürgerung notwendige Lebensunterhaltssicherung nicht mehr tragen könnten