Spätestens ab dem Sommer (so der Plan) mit Inkrafttreten des Gesetzes, können Sie dann von der Mehrfachstaatsangehörigkeit profitieren und müssen die deutsche Staatsangehörigkeit bei Annahme einer weiteren nicht mehr abgeben.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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