Die doppelte Staatsbürgerschaft ist bisher bereits möglich: Für Bürger:innen der EU, der Schweiz, sowie Staatsangehörige, deren Herkunftsländer keine Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft vornehmen (wie bspw. der Iran).
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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