Hakan Demir
Antwort 16.05.2023 von Hakan Demir SPD

Es gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung. Wenn sich also zwischen Ihrer Antragstellung und der Entscheidung die Rechtslage ändert, z.B. die doppelte Staatsangehörigkeit zugelassen wird, dann gilt das auch für Sie.

Hakan Demir
Antwort 09.05.2023 von Hakan Demir SPD

Der Referentenentwurf ist noch nicht geeint und durch das Bundeskabinett beschlossen, deswegen wurde er noch nicht veröffentlicht.

Hakan Demir
Antwort 09.05.2023 von Hakan Demir SPD

Damit entfallen gleichzeitig die Beibehaltungsgenehmigungen.

Hakan Demir
Antwort 09.05.2023 von Hakan Demir SPD

Ja, die Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht doppelte (und mehrfache) Staatsangehörigkeiten.

Hakan Demir
Antwort 09.05.2023 von Hakan Demir SPD

Mit der Reform wird die Beibehaltungsgenehmigung abgeschafft und die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglicht, ohne die alte Staatsbürgerschaft abgeben zu müssen.

Hakan Demir
Antwort 09.05.2023 von Hakan Demir SPD

Mit der Reform wird die Beibehaltungsgenehmigung abgeschafft und die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglicht, ohne die alte Staatsbürgerschaft abgeben zu müssen.