Hakan Demir
Antwort 16.05.2023 von Hakan Demir SPD

Es sind zwischen den Koalitionspartnern politische Fragen, wie genau das Staatsangehörigkeitsrecht reformiert werden soll, noch unklar.

Hakan Demir
Antwort 16.05.2023 von Hakan Demir SPD

Ich trete deshalb weiterhin für eine schnelle Einigung ein, kann Ihnen aber aufgrund der genannten laufenden politischen Debatten keinen genauen Zeitpunkt nennen, wann das Gesetz in den parlamentarischen Prozess kommt.

Hakan Demir
Antwort 16.05.2023 von Hakan Demir SPD

Sobald der Gesetzesentwurf in der Bundesregierung geeint ist und zur Kommentierung an die Bundesländer und interessierte Verbände und Organisationen gegeben wird, wird er auch unter diesem Link veröffentlicht:

Hakan Demir
Antwort 16.05.2023 von Hakan Demir SPD

Zunächst gilt, dass Sie aktuell in Deutschland leben müssen, um sich einbürgern lassen zu können. Eine Einbürgerung aus dem Ausland auf Basis von 5 Jahren Aufenthalt zwischen 2005-2010 wird also nicht möglich sein. Was jedoch möglich ist, ist eine verkürzte Voraufenthaltszeit bei Aufenthalten in der Vergangenheit [...]

Hakan Demir
Antwort 16.05.2023 von Hakan Demir SPD

Eine Einschränkung gibt es aber: Wenn das Herkunftsland keine Mehrfachstaatsangehörigkeit zulässt (z.B. in Japan), ist keine Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich - wie beispielsweise der derzeitige Stand in Deutschland. Generell wird Mehrfachstaatsangehörigkeit in Deutschland aber möglich gemacht, wie wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen