Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben - ohne die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit.

Hakan Demir
Antwort 16.05.2023 von Hakan Demir SPD

Für Beamt:innen sind aktuell keine gesonderten Regeln geplant - diese sind auch nicht notwendig. Zudem gibt es, wie beispielsweise von meinem bayerischen SPD-Kollegen Arif Tasdelen erfragt, bereits jetzt Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit im öffentlichen Dienst [...].

Hakan Demir
Antwort 16.05.2023 von Hakan Demir SPD

Die alte Staatsangehörigkeit kann somit wiedererlangt werden. Dann gelten aber entsprechend die Voraussetzungen des jeweiligen Staates (wie beispielsweise Aufenthalt in dem jeweiligen Land, Einkommen, etc.).

Hakan Demir
Antwort 16.05.2023 von Hakan Demir SPD

Und zu Ihrer Frage der Verfahrensdauern: Dies wird weiterhin von Bundesland zu Bundesland und manchmal von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein, da die Umsetzung des Gesetzes in der Hand der Länder und Kommunen liegt. Die Reform selbst wird gegenläufige Effekte haben.

Hakan Demir
Antwort 22.05.2023 von Hakan Demir SPD

Zunächst hat die FDP den Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium aufgehalten, um noch weitere Änderungen einzubringen.

Hakan Demir
Antwort 16.05.2023 von Hakan Demir SPD

Es sind zwischen den Koalitionspartnern politische Fragen, wie genau das Staatsangehörigkeitsrecht reformiert werden soll, noch unklar.