Im Bereich der Wiedereinbürgerung sind aktuell keine Änderungen geplant. Allerdings profitieren ehemalige Deutsche ohnehin von erleichterten Einbürgerungsbedingungen, u.a. dadurch, dass ihr deutscher Schulabschluss den Nachweis von Sprachkenntnissen und den Integrationskurs ersetzt.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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