Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.05.2023

Zunächst gilt, dass Sie aktuell in Deutschland leben müssen, um sich einbürgern lassen zu können. Eine Einbürgerung aus dem Ausland auf Basis von 5 Jahren Aufenthalt zwischen 2005-2010 wird also nicht möglich sein. Was jedoch möglich ist, ist eine verkürzte Voraufenthaltszeit bei Aufenthalten in der Vergangenheit [...]

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.05.2023

Eine Einschränkung gibt es aber: Wenn das Herkunftsland keine Mehrfachstaatsangehörigkeit zulässt (z.B. in Japan), ist keine Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich - wie beispielsweise der derzeitige Stand in Deutschland. Generell wird Mehrfachstaatsangehörigkeit in Deutschland aber möglich gemacht, wie wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Hakan Demir
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SPD
• 21.05.2023

Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen

Hakan Demir
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SPD
• 16.05.2023

Es gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung. Wenn sich also zwischen Ihrer Antragstellung und der Entscheidung die Rechtslage ändert, z.B. die doppelte Staatsangehörigkeit zugelassen wird, dann gilt das auch für Sie.

Hakan Demir
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SPD
• 09.05.2023

Der Referentenentwurf ist noch nicht geeint und durch das Bundeskabinett beschlossen, deswegen wurde er noch nicht veröffentlicht.

Hakan Demir
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SPD
• 09.05.2023

Damit entfallen gleichzeitig die Beibehaltungsgenehmigungen.

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